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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 119<br />

2403 99 10 Kautabak und Schnupftabak<br />

2403 99 90 andere<br />

Kautabak ist Tabak in Rollen, Stangen, Streifen, Würfeln oder Platten, der so zubereitet ist,<br />

daß er sich nicht zum Rauchen, sondern zum Kauen eignet, und der für den Einzelverkauf<br />

aufgemacht ist.<br />

Schnupftabak ist gepulverter oder gekörnter Tabak, der so zubereitet ist, daß er sich nicht<br />

zum Rauchen, sondern zum Schnupfen eignet.<br />

Als Kautabak oder Schnupftabak einzureihen sind Erzeugnisse, die statt aus Tabak<br />

teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die sonstigen Voraussetzungen der vorstehenden<br />

Erläuterungen zu dieser Unterposition erfüllen.<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. die in den Erläuterungen zu Position 2403 des HS, erster Absatz Ziffer 7, aufgeführten<br />

Tabakauszüge und Tabaksoßen;<br />

2. Tabakmehl (Tabakpuder);<br />

3. gesponnene, gesoßte und fermentierte Brasiltabake, die in Häuten zu Ballen gepreßt<br />

sind (sogenannte Mangotes);<br />

4. expandierter Tabak.

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