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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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80 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

ABSCHNITT III<br />

TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG;<br />

GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN<br />

URSPRUNGS<br />

KAPITEL 15<br />

TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE<br />

VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URPSPRUNGS<br />

Allgemeines<br />

Als „industrielle Zwecke“ im Sinne der Unterpositionen des Kapitels 15, die diese Zweckbindung vorsehen, gelten<br />

nur solche Verwendungen, bei denen eine Verarbeitung der Ausgangsstoffe erfolgt.<br />

Der Begriff „technische Zwecke“, auf den gewisse Unterpositionen Bezug nehmen, verlangt dagegen diese<br />

Verarbeitung nicht.<br />

Bearbeitungen, wie Reinigen, Raffinieren oder Hydrieren, gelten weder als Verwendung zu „industriellen“ noch zu<br />

„technischen Zwecken“.<br />

Er wird darauf hingewiesen, daß auch zur menschlichen Ernährung geeignete Erzeugnisse zu technischen oder<br />

industriellen Zwecken verwendet werden können.<br />

Die Unterpositionen dieses Kapitels, die Waren zu technischen oder industriellen Zwecken — ausgenommen zum<br />

Herstellen von Lebensmitteln — erfassen, gelten auch für Fette und Öle zur Herstellung von Zubereitungen von der<br />

zur Fütterung von Tieren verwendeten Art.<br />

Zusätzliche<br />

Anmerkung 1 a)<br />

Die flüssige Fraktion von pflanzlichen Ölen, die durch Abtrennung der festen Bestandteile,<br />

z. B. durch Abkühlung, Verwendung organischer Lösungsmittel oder grenzflächenaktiver<br />

Stoffe, gewonnen wird, kann nicht als rohes Öl angesehen werden.<br />

1502 00 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503<br />

Hierher gehört neben ausgeschmolzenem Talg auch roher Talg, d. h. Talg in seinem<br />

Zellgewebe.<br />

Hierher gehören daher:<br />

1. roher Talg (wie er auf Schlachthöfen, in Fleischereien oder in Verarbeitungsbetrieben<br />

für Innereien anfällt);<br />

2. ausgeschmolzener Talg, z. B.:<br />

a) Premier Jus, die beste Qualität des genießbaren Talgs;<br />

b) Griebentalg;<br />

c) sogenannter Säuretalg, der durch Kochen rohen Talgs niedrigster Qualität in<br />

wäßriger Schwefelsäure gewonnen wird, wobei die Schwefelsäure die eiweißhaltigen<br />

Stoffe der Gewebe hydrolysiert und auf diese Weise das Fett freisetzt;<br />

3. Fett aus Knochen und Abfallfett von Rindern, Schafen oder Ziegen.<br />

Nicht hierher gehören z. B. Öle aus Knochen oder Knochenmark und Klauenöl (Position<br />

1506 00 00).

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