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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 179<br />

KAPITEL 35<br />

EIWEISSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME<br />

3501 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime<br />

3501 10 10<br />

bis<br />

3501 10 90<br />

Casein<br />

3501 10 90 anderes<br />

3501 90 10 Caseinleime<br />

3501 90 90 andere<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3501 des HS, Buchstabe A Ziffer 1,<br />

genannten Caseintypen. Sie gehören — unabhängig von dem zu ihrer Gewinnung angewandten<br />

Fällungsverfahren — zu dieser Unterposition, wenn sie 15 GHT oder weniger<br />

Wasser enthalten; anderenfalls gehören sie zu Position 0406.<br />

Das Casein dieser Unterposition wird insbesondere zum Herstellen von Lebensmitteln zum<br />

Diätgebrauch (Biskuits, Diätbrot) verwendet; es kann auch zur Zubereitung von Futtermitteln<br />

dienen.<br />

Caseinleime, auch Kaltleime genannt, sind Zubereitungen auf der Grundlage von Casein<br />

und Kalk mit weiteren Stoffen, z. B. kleinen Mengen von Borax und Ammoniumchlorid.<br />

Sie dürfen auch Füllstoffe, wie z. B. Feldspat oder Kreide, enthalten.<br />

Calciumcaseinat ohne Zusatz anderer Stoffe gehört zu Unterposition 3501 90 90, obwohl<br />

es als Leim verwendet werden kann.<br />

Hierher gehören die Caseinate und anderen Caseinderivate, die in den Erläuterungen zu<br />

Position 3501 des HS, Buchstabe A Ziffer 2 bzw. 3, genannt sind.<br />

Caseinate haben das Aussehen von weißem oder leicht gelblichem Pulver, das nahezu<br />

geruchlos ist.<br />

3504 00 00 Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder<br />

genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 35.<br />

Milcheiweißkonzentrate werden im allgemeinen aus entrahmter Milch durch teilweisen<br />

Entzug der Lactose und Mineralsalze, z. B. durch das Verfahren der Ultrafiltration,<br />

gewonnen. Sie setzen sich im wesentlichen aus Casein und Molkeeiweiß (Lactoglobuline,<br />

Milchalbumin usw.) etwa im Verhältnis 4 zu 1 zusammen. Ihr Proteingehalt wird<br />

berechnet, indem man den Stickstoffgehalt mit dem Faktor 6,38 multipliziert.<br />

Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von<br />

nicht mehr als 85 GHT gehören zu Unterposition 0404 90.<br />

3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt<br />

noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in<br />

Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg<br />

oder weniger

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