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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 203<br />

3916 Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und<br />

Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus<br />

Kunststoffen<br />

3916 90 11<br />

bis<br />

3916 90 19<br />

3916 90 51<br />

und<br />

3916 90 59<br />

aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch<br />

chemisch modifiziert<br />

Hierher gehören z. B. Monofile, Stäbe, Stangen und Profile aus Polyestern, Polyamiden<br />

oder Polyurethanen.<br />

aus Additionspolymerisationserzeugnissen<br />

Hierher gehören z. B. Monofile, Stäbe, Stangen und Profile aus Polymeren des Propylens,<br />

des Styrols oder aus Acrylpolymeren.<br />

3917 Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlußstücke und Verbindungsstücke<br />

(Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen<br />

3917 29 11<br />

und<br />

3917 29 13<br />

Wegen der Begriffe „Rohre und Schläuche“ siehe die Anmerkung 8 zu Kapitel 39.<br />

aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch<br />

chemisch modifiziert<br />

Hierher gehören Rohre und Schläuche aus Phenoplasten, Aminoplasten, Alkyden und<br />

anderen Polyestern, aus Polyamiden, Polyurethanen und insbesondere aus Siliconen.<br />

3917 29 15 aus Additionspolymerisationserzeugnissen<br />

3917 32 11<br />

und<br />

3917 32 19<br />

3917 32 31<br />

bis<br />

3917 32 39<br />

Hierher gehören z. B. Erzeugnisse aus Polytetrahaloethylenen, Polyisobutylen, Polymeren<br />

des Styrols, des Vinylidenchlorids, des Vinylacetats oder anderer Vinylester sowie aus<br />

Acrylpolymeren.<br />

aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch<br />

chemisch modifiziert<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3917 29 11 und 3917 29 13.<br />

aus Additionspolymerisationserzeugnissen<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 3917 29 15.<br />

Hierher gehören jedoch auch Erzeugnisse aus Polymeren des Ethylens, des Propylens und<br />

des Vinylchlorids.<br />

3918 Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von<br />

Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne<br />

der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel<br />

Hierher gehören auch nichtperforierte Kunststoffbeläge, in Rollen oder in Form von Fliesen<br />

oder Platten, wie sie z. B. für Tennisplätze oder Terrassen verwendet werden.<br />

3919 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse,<br />

selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen<br />

Die hierher gehörenden Erzeugnisse sind oft mit einer abziehbaren Schutzfolie aus Papier<br />

oder Kunststoff versehen. Diese Schutzfolie beeinflußt nicht die Einreihung dieser Erzeugnisse.

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