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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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72 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

1207 50 10<br />

und<br />

1207 50 90<br />

1207 92 10<br />

und<br />

1207 92 90<br />

Senfsamen<br />

1207 99 99 andere<br />

Hierher gehören die Samen verschiedener Senfarten z. B. weißer Senf (Sinapis alba und<br />

Brassica hirta), schwarzer Senf (Brassica nigra) oder indischer Senf (Brassica juncea).<br />

Sheanüsse (Karitenüsse)<br />

Hierher gehören Samen von Bassia parkii.<br />

Hierher gehören z. B., sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser<br />

Position erfaßt werden, die in den Erläuterungen zu Position 1207 des HS, zweiter Absatz<br />

genannten Früchte und Samen.<br />

Hierher gehören auch grüne, weichschalige Kürbiskerne, auch geschält, bei denen die<br />

korkartige Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar.<br />

citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürbisse dieser<br />

Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (sogenannte Ölkürbisse) angebaut.<br />

Sie sind keine Garten- oder Gemüsekürbisse, deren Kerne zu Unterposition 1209 91 90<br />

gehören.<br />

Nicht hierher gehören geröstete Kerne von Garten- oder Gemüsekürbissen (Unterposition<br />

2008 19).<br />

1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl<br />

Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 12.<br />

1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat<br />

1209 11 00<br />

und<br />

1209 19 00<br />

Samen von Rüben<br />

Hierher gehören nur die Samen der Zuckerrüben (Beta vulgaris var. altissima), Roten<br />

Rüben (Beta vulgaris var. conditiva) und Futterrüben (Beta vulgaris var. alba).<br />

Hierher gehört auch sogenanntes Monogermsaatgut, das durch Zucht, und Präzisionssaatgut,<br />

das durch künstliche Teilung der Samenknäuel gewonnen ist (genetisch einkeimiges<br />

oder auf technischem Weg einkeimig gemachtes Saatgut), auch wenn es mit einem Überzug<br />

(meist auf der Grundlage von Ton) versehen ist.<br />

1209 30 00 Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen<br />

gezogen werden<br />

1209 91 90 andere<br />

Hierher gehören Samen von Pflanzen, die ausschließlich oder hauptsächlich ihrer Blüten<br />

wegen gezogen werden (Samen für Schnittblumen, Zierblumen usw.). Samen dieser Art<br />

können auf einer Unterlage, z. B. aus Zellstoffwatte oder Torf, gestellt werden. Zu den<br />

Samen dieser Unterposition gehören auch Samen der „Edelwicke“ (Lathyrus odoratus).<br />

Hierher gehören z. B. Kerne von Garten- oder Gemüsekürbissen, die entweder zur Aussaat,<br />

zum unmittelbaren Genuß (z. B. für Salate), für die Lebensmittelindustrie (z. B. für<br />

Backwaren) oder aber zu medizinischen Zwecken bestimmt sind.<br />

Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 1207 99 99.

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