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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 183<br />

3705 90 10 für graphische Zwecke<br />

Waren dieser Unterposition enthalten Texte, Zeichnungen oder Bilder, die im Druck in<br />

Originalgröße wiedergegeben werden.<br />

3706 Kinematographische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung<br />

oder nur mit Tonaufzeichnung<br />

3706 10 91<br />

und<br />

3706 10 99<br />

andere<br />

Als Tonfilme gehören nur solche Filme hierher, bei denen Bild und Ton auf demselben<br />

Streifen aufgezeichnet sind. Bei Tonfilmen aus zwei Streifen ist, auch wenn beide Streifen<br />

zusammen gestellt werden, jeder nach eigener Beschaffenheit einzureihen; d. h. der Tonstreifen<br />

ist entsprechend der Breite den Unterpositionen 3706 10 11 und 3706 10 19 oder<br />

den Unterpositionen 3706 90 11 und 3706 90 19 zuzuweisen, und der Bildstreifen gehört<br />

hierher oder zu den Unterpositionen 3706 90 31 bis 3706 90 99 (Anwendung der Zusätzlichen<br />

Anmerkung 1 zu Kapitel 37).<br />

3706 10 91 Negative; Zwischenpositive<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. Originalnegative;<br />

2. Zwischenpositive, die von Originalnegativen gezogen sind; sie heißen im Schwarzweißverfahren<br />

„contretype positifs“, „positifs marron“, „Lavendel- (Malven-)Positive“,<br />

„masterpositives“, „masterprints“, „fine-grain-masterprints“, „Lavender“ oder „duplicating-positives“<br />

und im Farbverfahren „contretypepositifs“, „interpositives“ oder<br />

„intermediate positives“; sie haben einen leicht lavendelfarbenen oder leicht kastanienbraunen,<br />

manchmal auch farblosen Schichtträger. Diese Filme werden üblicherweise<br />

nicht zur Vorführung benutzt; sie dienen lediglich zum Ziehen der Kopien. In<br />

Ausnahmefällen können diese Zwischenpositive auch für Ansichtszwecke, für die<br />

Durchführung des Schnitts oder die nachträgliche Synchronisation eines Films verwendet<br />

werden.<br />

Zu den Zwischenpositiven gehören auch die drei Schwarzweißpositive, die mit Hilfe<br />

von Filtern (blau, grün und rot) vom farbigen Originalnegativ erhalten werden. Von<br />

diesen Schwarzweißpositiven wird mittels analoger Filter ein Farb-Zwischennegativ<br />

angefertigt, von dem die zur Vorführung bestimmten Positivkopien hergestellt werden;<br />

3. Duplikat-Negative, die von Zwischenpositiven gezogen und für den Abzug positiver<br />

Kopien für die Vorführung bestimmt sind; sie heißen im Schwarzweißverfahren<br />

„Dup-Negative“ oder „duplicating-negatives“ und im Farbverfahren „intermediate<br />

negatives“ oder „Zwischennegative“ ( 1 );<br />

4. Umkehr-Duplikatnegative, die im Farbverfahren unmittelbar vom Originalnegativ im<br />

Umkehrverfahren hergestellt werden. Von ihnen werden die für die Vorführung<br />

bestimmten Kopien gezogen;<br />

5. „Matrixfilms“ (rot, grün, blau), die in einem Farbverfahren von Negativen hergestellt<br />

und von denen die für die Vorführung bestimmten Kopien gezogen werden.<br />

( 1 ) Gleichbedeutende Bezeichnungen:<br />

— Dup-Negativ: contretype négatif (Französisch) — dupe negative (Englisch) — controtipi negative (Italienisch) — duplicaat-negatief<br />

(Niederländisch);<br />

— Zwischennegativ: internégatif (Französisch) — intermediate negative (Englisch) — internegativi (Italienisch) — internegatief<br />

(Niederländisch).

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