01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 171<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. Molybdatrot, das aus Mischkristallen aus Bleimolybdat, Bleichromat und im allgemeinen<br />

aus Bleisulfat besteht;<br />

2. Mischkristalle aus Blei-, Barium-, Zink- oder Strontiumchromat und -sulfat.<br />

3. Pigmente auf der Grundlage von Eisenchromat (Sideringelb), Kaliumcalciumchromat<br />

oder Chromoxid.<br />

3206 30 00 Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Cadmiumverbindungen<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 3 und, soweit sie die<br />

Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze.<br />

3206 41 00 Ultramarin und seine Zubereitungen<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 4 und, soweit sie die<br />

Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze.<br />

3206 42 00 Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 5 und, soweit sie die<br />

Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze.<br />

3206 43 00 Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Hexacyanoferraten (Ferrocyanide oder<br />

Ferricyanide)<br />

3206 49 10 Magnetit<br />

3206 49 90 andere<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 6 und, soweit sie die<br />

Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze.<br />

Hierher gehört nur fein gemahlener Magnetit.<br />

Als fein gemahlen gilt Magnetit, der zu 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer<br />

Maschenweite von 0,045 mm hindurchgeht.<br />

Neben den in den Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffern 7 bis 13,<br />

genannten Erzeugnissen gehören z. B. hierher:<br />

1. Manganblau, ein aus Bariummanganat und Bariumsulfat bestehender Farbkörper;<br />

2. künstlicher Ocker, ein Farbpigment auf der Grundlage von künstlichen Eisenoxiden;<br />

3. gelbes Farbpigment auf der Grundlage von Nickeltitanat.<br />

Bei Pigmenten, die aus fein gemahlenen Erzen bestehen, ist der Begriff „fein gemahlen“<br />

auszulegen wie für Magnetit der Unterposition 3206 49 10.<br />

3206 50 00 anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil B.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!