01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.9.98<br />

1601 00 99 andere<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 87<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. Würste und bestimmte Spezialitäten, frisch, die keinen Reifeprozeß erfahren haben;<br />

2. Brühwürste und Kochwürste, z. B. Frankfurter Würstchen, Straßburger Würstchen,<br />

Wiener Würstchen, Mortadella, „Andouilles“ und „Andouillettes“ genannte Würstchen,<br />

Weißwurst, Blutwurst und ähnliche Spezialitäten.<br />

1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar<br />

gemacht<br />

1602 10 00 homogenisierte Zubereitungen<br />

1602 20 11<br />

bis<br />

1602 20 90<br />

1602 31 11<br />

bis<br />

1602 39 80<br />

Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 16.<br />

aus Lebern aller Tierarten<br />

Hierher gehören Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, die Leber enthalten,<br />

auch gemischt mit Fleisch oder anderen Schlachtnebenerzeugnissen, sofern die Leber den<br />

Charakter der Ware bestimmt. Die wichtigsten Erzeugnisse dieser Unterpositionen sind aus<br />

Gänse- oder Entenleber hergestellt (Unterpositionen 1602 20 11 und 1602 20 19).<br />

von Geflügel der Position 0105<br />

Hierher gehören z. B. Geflügel und Teile davon, die nach dem Kochen haltbar gemacht<br />

wurden.<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. Huhn in Aspik;<br />

2. Hühnerhälften oder -viertel, in Soße, und ganze Puten-, Gänse- oder Hühnerkeulen,<br />

auch gefroren;<br />

3. Geflügelpasteten (im wesentlichen bestehend aus Geflügelfleisch mit Zusatz insbesondere<br />

von Kalbfleisch, Schweinefett, Trüffeln und Gewürzen), auch gefroren;<br />

4. Fertiggerichte auf der Grundlage von Geflügelfleisch, die neben Geflügelfleisch als<br />

Beilage Gemüse, Reis, Teigwaren usw. zu dem eigentlichen Fleischgericht enthalten.<br />

Dazu zählen z. B. die als „Huhn mit Reis“ oder „Huhn mit Pilzen“ bezeichneten<br />

Zubereitungen sowie gefrorene Gerichte aus Geflügelfleisch auf einem Tablett, das —<br />

getrennt voneinander — das eigentliche Fleischgericht und die verschiedenen Beilagen<br />

enthält.<br />

Bei der Bestimmung des Vomhundertsatzes an Geflügelfleisch wird das Gewicht der<br />

Knochen nicht mitgerechnet.<br />

1602 31 11 ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend<br />

1602 32 11 nicht gegart<br />

1602 39 21 nicht gegart<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 16.<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 16.<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 16.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!