01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 417<br />

ABSCHNITT XIX<br />

WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR<br />

KAPITEL 93<br />

WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR<br />

9305 Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304<br />

9305 29 30 Kolbenrohlinge (Schaftrohlinge)<br />

Hierher gehören die aus nur einem Stück Holz gefertigten Kolbenrohlinge, auch um den<br />

Schaft verlängert, die in ihrer äußeren Form oder im Profil Gewehrkolben ähneln, jedoch<br />

ohne weitere Bearbeitung nicht als solche verwendet werden können. Hierher gehören also<br />

nur solche Waren in Form von Rohlingen, bei denen aufgrund ihrer Bearbeitung angenommen<br />

werden kann, daß eine andere Verwendung als für Gewehre wirtschaftlich nicht<br />

gerechtfertigt ist.<br />

9305 90 10 für Kriegswaffen der Position 9301<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 9305 des HS, Ziffern 1 bis 7,<br />

genannten Teile, soweit sie nach Beschaffenheit und Ausführung offensichtlich nicht als<br />

Teile von Jagd- und Sportwaffen oder anderen Waffen der Position 9302 00, 9303 oder<br />

9304 00 00 verwendbar sind.<br />

9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition<br />

und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen<br />

9306 21 00 Patronen<br />

Die Patrone besteht aus dem Geschoß einer Feuerwaffe (Blei oder Kugel), der Hülse mit<br />

der Ladung und dem Hülsenboden (aus Metall) mit der Zündkapsel.<br />

9306 30 10 für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position<br />

9301<br />

9306 30 30 für Kriegswaffen<br />

Alle Patronen für die in dieser Unterposition genannten Waffen sind kurz und von<br />

gedrungener Form.<br />

Teile von Patronen sind Hülsen, auch mit Zündhütchen, Böden, Ambosse aus Messing,<br />

Kugeln usw. Hierher gehören auch Rohlinge solcher Teile.<br />

Hierher gehören z. B. Gewehr- und Karabinerpatronen (ausgenommen Exerzierpatronen<br />

und dergleichen ohne Pulver, der Unterposition 9306 30 98), und zwar Patronen mit<br />

gewöhnlichem Geschoß, Platzpatronen, Patronen mit Brandgeschoß, mit panzerbrechendem<br />

Geschoß usw.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!