01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

210 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

ABSCHNITT VIII<br />

HÄUTE, FELLE, LEDER, PELZFELLE UND WAREN DARAUS; SATTLERWAREN;<br />

REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN<br />

KAPITEL 41<br />

HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER<br />

4101 Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern oder Pferden und anderen<br />

Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders<br />

konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert,<br />

noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten<br />

4101 10 10<br />

und<br />

4101 10 90<br />

ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder<br />

weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen und<br />

von 14 kg oder weniger, wenn sie frisch, naß gesalzen oder anders konserviert sind<br />

Die hierher gehörenden Häute und Felle gelten auch dann als ganz, wenn Kopf und Füße<br />

fehlen; dagegen dürfen sie nicht gespalten sein, d.h. die Dicke darf nicht in zwei oder mehr<br />

Lagen zerteilt sein.<br />

4101 10 10 frisch oder naß gesalzen<br />

4101 10 90 andere<br />

Hierher gehören Häute und Felle in dem Zustand, in dem sie sich unmittelbar nach dem<br />

Abziehen vom Tierkörper befinden, und Häute und Felle, durch einfaches Salzen fäulnisunempfindlich<br />

gemacht. Hierher gehören auch gefrorene Häute und Felle.<br />

Hierher gehören getrocknete (lediglich durch Trocknen, auch mit Zugabe von antiseptischen<br />

Mitteln konservierte) Häute und Felle, trocken gesalzene Häute und Felle, geäscherte<br />

(durch Einweichen in Kalkmilch oder mit einem Überzug auf der Grundlage von Kalk<br />

behandelte) Häute und Felle, gepickelte (in stark verdünnten Lösungen von Salzsäure,<br />

Schwefelsäure oder von andern chemischen Erzeugnissen mit Zusatz von Salz eingeweichte)<br />

Häute und Felle und in anderer Weise konservierte Häute und Felle.<br />

4101 22 00 Croupons und Halbcroupons<br />

Der Croupon deckt den Rücken und das Hinterteil ab; es ist der Teil der Haut, der am<br />

dicksten und widerstandsfähigsten, daher am wertvollsten ist.<br />

Der Halbcroupon wird gewonnen durch Teilen des Croupons in zwei Teile entlang der<br />

Rückenlinie.<br />

4101 30 10 getrocknet oder trocken gesalzen<br />

Wegen des Begriffs „getrocknet“ siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4101 10 90.<br />

4102 Rohe Häute und Felle von Schafen und Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet,<br />

geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu<br />

Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder<br />

gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c) zu Kapitel 41<br />

ausgeschlossen sind<br />

4102 10 10 von Lämmern<br />

Hierher gehören Häute und Felle mit einer Oberfläche von 1,5 m 2 oder weniger.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!