01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

128 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

Zusätzliche<br />

Anmerkung 4 a)<br />

Zusätzliche<br />

Anmerkung 4 b)<br />

Zusätzliche<br />

Anmerkung 4 c)<br />

Als Vakuumdestillation gilt die Destillation unter einem Druck von nicht mehr als<br />

400 mbar, gemessen am Kopf der Kolonne.<br />

Unter Redestillation zur weitgehenden Zerlegung versteht man Destillationsvorgänge<br />

(andere als Topping) in industriellen Anlagen mit kontinuierlicher oder diskontinuierlicher<br />

Arbeitsweise, bei denen Destillate der Unterpositionen 2710 00 11 bis 2710 00 68,<br />

2711 11 00, 2711 12 91 bis 2711 19 00, 2711 21 00 und 2711 29 00 (anderes als Propan<br />

mit einem Reinheitsgrad von 99 GHT oder mehr) eingesetzt werden, um folgende<br />

Erzeugnisse zu gewinnen:<br />

1. isolierte Kohlenwasserstoffe mit hohem Reinheitsgrad (90 GHT oder mehr für Olefine<br />

und 95 GHT oder mehr für andere Kohlenwasserstoffe); Isomerengemische der gleichen<br />

organischen Verbindung gelten als isolierte Kohlenwasserstoffe.<br />

Es wird darauf hingewiesen, daß nur solche Verfahren zugelassen sind, bei denen<br />

mindestens drei Erzeugnisse anfallen; diese Einschränkung gilt nicht für das Trennen<br />

von Isomeren. Dabei wird in diesem Zusammenhang Ethylbenzol als Isomer der Xylole<br />

angesehen;<br />

2. Erzeugnisse der Unterpositionen 2707 10 10 bis 2707 30 90, 2707 50 10 und<br />

2707 50 90 und 2710 00 11 bis 2710 00 68:<br />

a) bei denen ein Überlappen zwischen dem Siedeende eines Schnittes und dem<br />

Siedebeginn des folgenden Schnittes nicht zulässig ist und die eine Spanne von<br />

höchstens 60 °C zwischen den beiden Temperaturen aufweisen, bei denen einschließlich<br />

der Destillationsverluste 5 und 90 RHT übergehen (ASTM D 86-67<br />

(Reapproved 1972));<br />

b) bei denen ein Überlappen zwischen dem Siedeende eines Schnittes und dem<br />

Siedebegin des folgenden Schnittes zulässig ist und die eine Spanne von höchstens<br />

30 °C zwischen den beiden Temperaturen aufweisen, bei denen einschließlich der<br />

Destillationsverluste 5 und 90 RHT übergehen (ASTM D 86-67 (Reapproved<br />

1972)).<br />

Unter Kracken versteht man industrielle Verfahren, in denen durch Wärme, mit oder ohne<br />

Druck sowie mit oder ohne Verwendung von Katalysatoren, die Moleküle von Erdölerzeugnissen<br />

gespalten werden und ihre chemische Struktur geändert wird, wobei insbesondere<br />

Mischungen leichterer Kohlenwasserstoffe anfallen, die bei normaler Temperatur und<br />

normalem Druck flüssig oder gasförmig sind.<br />

Zu den Krackverfahren gehören vor allem:<br />

1. das thermische Verfahren;<br />

2. das katalytische Verfahren;<br />

3. das Dampfkracken zur Gewinnung gasförmiger Kohlenwasserstoffe;<br />

4. das Hydrokracken (Krackverfahren mit Hydrierung);<br />

5. die Dehydrierung;<br />

6. die Dealkylierung;<br />

7. das Fließbettverfahren (coking);<br />

8. das Viskositätsbrechen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!