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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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96 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

Allgemeines<br />

KAPITEL 19<br />

ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN<br />

Der „Gehalt an Kakaopulver in Gewichtshundertteilen“ im Sinne dieses Kapitels wird berechnet, indem die Summe<br />

der Gehalte an Theobromin und Coffein in Gewichtshundertteilen mit dem Faktor 31 multipliziert wird.<br />

Theobromin und Coffein sind mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie zu bestimmen „(HPLC)“.<br />

1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt,<br />

ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao berechnet als<br />

vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt<br />

noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis<br />

0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als<br />

vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt<br />

noch inbegriffen<br />

1901 20 00 Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905<br />

1901 90 11<br />

und<br />

1901 90 19<br />

Hierher gehört z. B. zubereiteter Teig, der in den Erläuterungen zu Position 1901 des HS,<br />

Teil II achter Absatz Ziffer 7 beschrieben ist.<br />

Nicht hierher gehören dünne, gebackene und getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke,<br />

auch zum Belegen bestimmter Backwaren bestimmt (Position 1905).<br />

Malzextrakt<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 1901 des HS, Teil I.<br />

Malzextrakt enthält Dextrine, Maltose, Protein, Vitamine, Enzyme und aromatische<br />

Stoffe.<br />

Nicht hierher gehören Zubereitungen zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für<br />

den Einzelverkauf, die Malzextrakt enthalten, auch wenn der Malzextrakt darin der<br />

wesentliche Bestandteil ist (Unterposition 1901 10 00).<br />

1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in<br />

anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi,<br />

Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet<br />

1902 20 91 gekocht<br />

1902 40 90 anderer<br />

Hierher gehören auch vorgekochte Teigwaren.<br />

Hierher gehört Couscous, zubereitet, z. B. Couscous mit Fleisch, Gemüse und anderen<br />

Zutaten, sofern der Fleischgehalt in der Zubereitung 20 GHT nicht übersteigt.<br />

1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen<br />

hergestellt (z. B. Corn Flakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von<br />

Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl und<br />

Grieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt<br />

noch inbegriffen<br />

Siehe die Anmerkungen 3 und 4 zu Kapitel 19.

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