01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 219<br />

4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und<br />

andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer<br />

Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303<br />

4302 11 00<br />

bis<br />

4302 19 95<br />

ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt<br />

Hierher gehören auch Pelzfelle (z. B. Schaffelle), von Kopf, Pfoten oder Schwanz befreit,<br />

auch an den Rändern grob beschnitten, jedoch weder zugeschnitten noch auf andere Weise<br />

in eine bestimmte Form gebracht, gegerbt oder gefärbt, die insbesondere als Teppiche<br />

verwendet werden.<br />

4302 19 41 von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4301 70 10.<br />

4302 20 00 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetzt<br />

Als Abfälle und Überreste im Sinne dieser Unterposition gelten Schnitzel sowie andere<br />

Abfallstücke, die beim Herstellen von Pelzwerk oder beim Zusammensetzen von Pelzwerk<br />

oder seiner Teile in Form von Vierecken, Kreuzen oder ähnlichen Waren anfallen.<br />

4302 30 10 „ausgelassene“ Pelzfelle<br />

4302 30 21<br />

bis<br />

4302 30 75<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 4302 des HS, erster Absatz Ziffer 2 zweiter Unterabsatz.<br />

„Ausgelassene“ Pelzfelle können auch hergestellt sein, indem Pelzfelle:<br />

— diagonal in schmale Streifen geschnitten und in der ursprünglichen Reihenfolge zusammengenäht<br />

werden;<br />

— treppenförmig geschnitten und wieder zusammengesetzt werden.<br />

andere<br />

Hierher gehören z. B., sofern keine anderen Stoffe hinzugefügt sind:<br />

1. aus Stücken, Abfällen und Überresten der Unterposition 4302 20 00 oder aus ganzen<br />

Pelzfellen zusammengesetzte Platten, Säcke, Vierecke, Kreuze oder ähnliche Formen;<br />

2. sogenannte „bodies“ zur Anfertigung von Pelzmänteln und Pelzjacken, die gewöhnlich<br />

aus drei einzelnen Pelzfellverbindungen bestehen: eine hat die Form eines gleichschenkligen<br />

Trapezes mit langer gebogener Grundlinie, aus dem der Rücken zugeschnitten<br />

wird, die beiden anderen sind Rechtecke, aus denen das Vorderteil und die Ärmel<br />

zugeschnitten werden.<br />

4302 30 51 von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4301 70 10.<br />

4303 Bekleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen<br />

4303 10 10<br />

und<br />

4303 10 90<br />

Bekleidung und Bekleidungszubehör<br />

Siehe die Anmerkung 4 zu Kapitel 43.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!