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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 357<br />

8445 Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum<br />

Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und<br />

Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich<br />

Schußspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie<br />

Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen<br />

der Position 8446 oder 8447<br />

8445 90 00 andere<br />

8446 Webmaschinen<br />

Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8445 des HS, Buchstabe E,<br />

beschriebenen Maschinen auch Assembliermaschinen zum Umbäumen der Kettfäden von<br />

Zettelbäumen auf den Kettbaum (Bäummaschinen), Fadenkreuzeinlesemaschinen und<br />

Fadenhinreichmaschinen für die Weberei und Fädelmaschinen für die Stickerei.<br />

Dagegen gehören „Handknoter“, d. h. kleine, in der Hand zu haltende Apparate (Werkzeuge)<br />

zum Zusammenknüpfen abgerissener Fäden zu Position 8205.<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 8446 des HS beschriebenen<br />

Webmaschinen, einschließlich der Webmaschinen für Axminsterware, Chenille, Velvet,<br />

Cord, Manchester, Frottiertuch, Kreppstoffe, Segeltuch, Treibriemen und Gurte.<br />

8447 Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-,<br />

Netzknüpf- und Tuftingmaschinen<br />

8447 20 10<br />

bis<br />

8447 20 98<br />

8447 90 00 andere<br />

Flachwirk- und Flachstrickmaschinen; Nähwirkmaschinen<br />

Hierher gehören Häkelmaschinen, die eigentlich als Kettenwirkmaschinen anzusehen sind,<br />

zum Herstellen von Zierposamenten, Fransen, Gardinen, Netzen, Spitzen usw. (z. B.<br />

Häkelgalonmaschinen, Spitzenhäkelmaschinen, Gardinenhäkelmaschinen, Besatzbänderhäkelmaschinen).<br />

Neben den in den Erläuterungen zu Position 8447 des HS, Absatz C, genannten Maschinen<br />

gehören hierher z. B.:<br />

1. Handstickmaschinen (Pantographen-Schiffchenstickmaschinen), Schiffchen-Stickautomaten<br />

mit Jacquardapparat oder dergleichen, Vielnadel-Stickmaschinen und Mehrkopf-<br />

Stickautomaten (mit mehreren Stickmaschinenköpfen auf einem gemeinsamen Maschinentisch<br />

und mit Jacquardapparat oder dergleichen);<br />

2. Klöppelspitzenmaschinen, die mit Hilfe von Klöppeln einfädige oder mehrfädige Spitzen<br />

(Klöppelspitzen) herstellen;<br />

3. Flechtmaschinen und Klöppelmaschinen, die durch ihre in kreis- oder wellenförmigen<br />

Bahnen sich bewegenden, mit Faden- oder Garnspule ausgestatteten Spulenträger<br />

(Klöppel) Faden- oder Garnverkreuzungen durchführen und auf diese Weise Meterwaren<br />

(Flach- und Rundgeflechte) oder Fertigwaren (z. B. Litzen, Tressen, Dochte,<br />

Schnürsenkel, Borten usw.) herstellen oder zum Umflechten von Knöpfen, Holzformen,<br />

Schläuchen usw. mit Garnen oder Fäden dienen (z. B. Rundflechtmaschinen, Schlauchflechtmaschinen,<br />

Packungsflechtmaschinen usw.).<br />

Spezialflechtmaschinen zum Umflechten von elektrischen Kabeln oder anderen elektrischen<br />

Leitern mit Spinnstoffen oder zum Verflechten oder Verseilen von biegsamen<br />

elektrischen Leitungsdrähten gehören jedoch zu Position 8479;

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