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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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384 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

8537 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger mit mehreren<br />

Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder<br />

Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten<br />

Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen,<br />

ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517<br />

Hierher gehören auch Kombinationen von gleichartigen Geräten der Position 8536 (z. B.<br />

von Lichtschaltern) auf einer Unterlage (Tafel, Schrank usw.).<br />

8537 10 91 speicherprogrammierbare Steuerungen<br />

8537 10 99 andere<br />

Hierher gehören z. B. mit Anwenderspeicher ausgestattete Schaltschränke zum elektrischen<br />

Steuern von Maschinen, die nicht nur mit Geräten der Position 8535 oder 8536 (z. B.<br />

Relais), sondern z. B. auch mit Transistoren oder Triacs der Position 8541 als Schaltelementen<br />

ausgerüstet sind und die neben diesen Schaltelementen auch Mikroprozessoren<br />

(z. B. für die Logikverarbeitung und Verwaltung der Ein- und Ausgänge), Schnittstellen<br />

(Interfaces) sowie eine Stromversorgungseinheit (Netzteil) besitzen.<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. sogenannte Kabelfernbedienungen für Videorekorder. Das sind elektrische Schalttafeln<br />

(mit Drucktastenschaltern und anderen auf einer Platine angebrachten elektrischen<br />

Bauelementen), die dazu dienen, über ein Verbindungskabel alle Funktionen des<br />

angeschlossenen Videorekorders zu schalten;<br />

2. elektrische Steuergeräte für Warenverkaufsautomaten. Sie bestehen aus einer Schalttafel,<br />

auf der neben Relais und elektrischen Schaltern auch Triacs und integrierte<br />

Schaltungen angebracht sind.<br />

Nicht hierher gehören jedoch:<br />

a) elektrische Steuergeräte, sogenannte „Joysticks“ (Position 8471);<br />

b) Infrarotgeräte zum kabellosen Fernbedienen von Videorekordern, Fernsehempfangsgeräten<br />

oder andere elektrischen Geräten (Position 8543).<br />

8538 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535,<br />

8536 oder 8537 bestimmt<br />

8538 90 11 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 8473 10 11 und 8473 10 19.<br />

8538 90 91 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 8473 10 11 und 8473 10 19.<br />

8539 Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte<br />

Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen;<br />

Bogenlampen<br />

Mit Ausnahme bestimmter, besonders ausgestatteter oder auf fahrbarem Gestell angebrachter<br />

Bogenlampen (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 8539 41 00 bis<br />

8539 49 30) gehören zu dieser Position nur die eigentlichen Lampen sowie ihre im Sinne<br />

der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI „erkennbaren“ Teile.

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