01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

180 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

3506 10 00 zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den<br />

Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger<br />

3506 99 00 andere<br />

Wegen der Aufmachung dieser Waren siehe die Erläuterungen zu Position 3506 des HS,<br />

erster Absatz Buchstabe A.<br />

Hierher gehört z. B. Methylcelluloseleim, der aus Flocken oder Klümpchen besteht, die<br />

durch bloßes Auflösen in Wasser einen Klebstoff ergeben, der insbesondere zum Kleben<br />

von Tapeten verwendet wird.<br />

Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3506 des HS, erster Absatz<br />

Buchstabe B Ziffern 1 bis 3, aufgeführten Erzeugnissen z. B. Klebstoffe auf der Grundlage<br />

von Flechten, Mehlklebstoffe und Agar-Agarklebstoffe.<br />

3507 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen<br />

3507 90 90 andere<br />

Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3507 des HS aufgeführten<br />

Erzeugnissen, Lab und seine Konzentrate, Lipoproteinlipase und Aspergillus-Alkalin<br />

Protease ausgenommen, z. B. Asparaginase, Penicillinase und Kallidinogenase (INN)<br />

(Kallikrein).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!