01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 285<br />

KAPITEL 67<br />

ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE<br />

BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN<br />

6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile<br />

davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen<br />

Früchten<br />

Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 67. Als ähnliche Verfahren im Sinne der Anmerkung 3<br />

zu Kapitel 67 gelten insbesondere das Miteinander-Verbinden durch Selbstkleben nach<br />

Erhitzen des Grundstoffs oder auch das Verbinden mit Gleitvorrichtungen, die durch<br />

Reibung am Stengel haften.<br />

6703 00 00 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet;<br />

Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen<br />

Waren zugerichtet<br />

Nicht hierher gehören natürliche Zöpfe aus Menschenhaar, roh, auch gewaschen und<br />

entfettet, wie sie beim Abschneiden anfallen, nicht weiter bearbeitet (Position<br />

0501 00 00).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!