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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 281<br />

6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem<br />

Leder und Oberteil aus Spinnstoffen<br />

6404 11 00 Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche<br />

Schuhe<br />

Als „Sportschuhe“ im Sinne dieser Unterposition sind alle Schuhe anzusehen, die die in der<br />

Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64 genannten Bedingungen erfüllen.<br />

Zu „Schuhen ähnlich den Tennisschuhen, Basketballschuhen, Turnschuhen und Trainingsschuhen“<br />

dieser Unterposition gehören Schuhe, die aufgrund ihrer Form, ihres Schnitts und<br />

ihrer Ausstattung erkennen lassen, daß sie zur Ausübung einer Sportart — wie z. B. Segeln,<br />

Squash, Tischtennis, Volleyball — geeignet sind.<br />

Alle diese Schuhe weisen eine rutschfeste Laufsohle und eine Verschlußvorrichtung (z. B.<br />

Schnürung, Klettung) auf, die die Stabilität für den Fuß im Schuh gewährleistet.<br />

Geringfügige Verzierungen, z. B. Zierstreifen oder -nähte, Etiketten (auch aufgenäht),<br />

Stickereien, bedruckte oder farbige Schnürsenkel, beeinträchtigen die Einreihung in diese<br />

Unterposition nicht.<br />

6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an<br />

Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren;<br />

Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon<br />

Die meisten der hierher gehörenden Schuhteile sind in den Erläuterungen zu Position 6406<br />

des HS genannt. Hierher gehören auch Sohlen aus Holz für Sandalen („fußfreie“ Sandalen<br />

und andere), ohne Oberteil oder ohne Riemen, Schnüre oder Bänder.<br />

Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 64, die eine Aufzählung der Waren enthält, die nicht als<br />

Schuhteile im Sinne dieser Position gelten.<br />

Schuhteile können außer aus Asbest aus Stoffen aller Art, einschließlich Metall, bestehen.<br />

6406 99 30 Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen<br />

(ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind<br />

Hierher gehören Waren, die noch keine Schuhe sind. Sie bestehen aus den Schuhoberteilen<br />

mit einem oder mehreren Bodenteilen (insbesondere mit der Brandsohle), jedoch fehlt die<br />

Laufsohle (zweite Sohle).

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