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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

2204 30 96 konzentriert<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 109<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 6 zu Kapitel 22.<br />

2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder<br />

anderen Stoffen aromatisiert<br />

Zu den Weinen dieser Position, die in den Erläuterungen zu Position 2205 des HS<br />

beschrieben sind, gehören z. B.:<br />

1. Marsala all’uovo, Marsala alla mandorla und Crema di Marsala all’uovo, Getränke auf<br />

der Grundlage von Marsalawein, mit Eigelb, Mandeln oder anderen Stoffen aromatisiert;<br />

2. sogenannter Sangria, ein Getränk auf der Grundlage von Wein, z. B. mit Zitronen oder<br />

Orangen aromatisiert.<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 7 zu Kapitel 22. Erzeugnisse mit einem vorhandenen<br />

Alkoholgehalt von weniger als 7 % vol gehören zur Position 2206 00.<br />

2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen<br />

gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer<br />

Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen<br />

2206 00 10 Tresterwein<br />

2206 00 31<br />

bis<br />

2206 00 89<br />

2206 00 31<br />

und<br />

2206 00 39<br />

2206 00 51<br />

bis<br />

2206 00 89<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 8 zu Kapitel 22.<br />

andere<br />

Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2206 des HS, zweiter Absatz<br />

Ziffern 1 bis 10 genannten Erzeugnisse.<br />

schäumend<br />

Wegen des Begriffs „schäumend“ siehe die Zusätzliche Anmerkung 9 zu Kapitel 22.<br />

Wegen des Begriffes „Schaumweinstopfen“ in der genannten Zusätzlichen Anmerkung<br />

siehe die Erläuterungen zu Unterposition 2204 21 10, letzter Absatz.<br />

andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von<br />

Hierher gehören auch Getränke, die nicht das Erzeugnis der natürlichen Gärung von Most<br />

aus frischen Weintrauben sind, sondern aus konzentriertem Traubenmost gewonnen<br />

werden. Dieser Most ist haltbar und kann je nach Bedarf gelagert werden.<br />

Die spätere Gärung wird in der Regel durch Zusatz von Hefe eingeleitet. Dem Most kann<br />

auch vor oder während der Gärung Zucker zugesetzt werden. Das nach diesem Verfahren<br />

gewonnene Erzeugnis kann darüber hinaus gesüßt, mit Alkohol versetzt oder verschnitten<br />

sein.<br />

2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt;<br />

Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt<br />

2207 10 00 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol oder mehr, unvergällt<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 2207 des HS, ausgenommen den vierten Absatz.<br />

Spirituosen (z. B. Gin, Wodka) gehören ohne Rücksicht auf ihren Alkoholgehalt zu den<br />

Unterpositionen 2208 20 12 bis 2208 90 78.

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