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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 81<br />

1503 00 Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert,<br />

vermischt noch anders verarbeitet<br />

1503 00 11<br />

und<br />

1503 00 19<br />

Schmalzstearin und Oleostearin<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1503 des HS, zweiter und vorletzter<br />

Absatz genannten Waren.<br />

1503 00 30 Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln<br />

1503 00 90 andere<br />

Hierher gehört das in den Erläuterungen zu Position 1503 des HS, fünfter Absatz genannte<br />

Erzeugnis, sofern es zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln,<br />

verwendet wird (siehe die Erläuterungen zu Kapitel 15, Abschnitt „Allgemeines“).<br />

Neben den in den Erläuterungen zu Position 1503 des HS, dritter und vierter Absatz<br />

genannten Waren gehört hierher auch Talgöl, das nicht die in der Unterposition<br />

1503 00 30 genannten Bedingungen erfüllt, z. B. Talgöl zu technischen Zwecken.<br />

1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch<br />

raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert<br />

1504 10 10<br />

bis<br />

1504 10 99<br />

Wegen der Fraktionen von Fetten oder Ölen siehe die Erläuterungen zu Kapitel 15 des HS,<br />

Abschnitt „Allgemeines“ Buchstabe A sechster und siebter Absatz.<br />

Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 1504 des HS, zweiter Absatz.<br />

1504 10 10 mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder<br />

weniger<br />

1504 10 91<br />

und<br />

1504 10 99<br />

1504 20 10<br />

und<br />

1504 20 90<br />

Der Gehalt an Vitamin A der Leberöle von Fischen der Gadus-Arten (z. B. Kabeljau oder<br />

Dorsch, Schellfisch, Lengfisch und Merlan) überschreitet im allgemeinen nicht 2 500<br />

internationale Einheiten je Gramm.<br />

andere<br />

Der Gehalt an Vitamin A der Leberöle von z. B. dem Thunfisch, Heilbutt und von<br />

zahlreichen Haien überschreitet im allgemeinen 2 500 internationale Einheiten je Gramm.<br />

Hierher gehören auch mit Vitaminen angereicherte Öle, wenn sie ihren Charakter als<br />

Fischleberöl nicht verloren haben. Das ist z. B. der Fall bei Fischleberölen mit einem Gehalt<br />

an Vitamin A von nicht mehr als 100 000 internationalen Einheiten je Gramm.<br />

Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle<br />

Hierher gehören Fette und Öle sowie deren Fraktionen von Fischen aller Art, ausgenommen<br />

die ausschließlich aus ihren Lebern gewonnenen Öle. Hierher gehören z. B.:<br />

1. Heringsöl und Menhadenöl (Menhaden sind dem Hering ähnliche Fische, die ausschließlich<br />

zur Ölgewinnung gefangen werden);<br />

2. Öle aus Abfällen der Fischkonserven-Industrie, die von geringerem Wert als die<br />

vorerwähnten Öle sind. Im Handel unterscheidet man zwischen Ölen aus Abfällen von<br />

Clupeiden, Ölen aus Abfällen von Thunfischen und Boniten und Ölen aus Abfällen von<br />

Salmoniden;

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