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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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376 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

8516 21 00<br />

bis<br />

8516 29 99<br />

8516 60 10 Vollherde<br />

8516 79 80 andere<br />

8516 80 91<br />

und<br />

8516 80 99<br />

elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. elektrische Saunaöfen;<br />

2. batteriebetriebene elektrische Heizgeräte zum Anwärmen und Auftauen vereister Türschlösser<br />

von Kraftwagen mittels eines ausschiebbaren, in das Schloß einzuführenden<br />

Heizstabes. In diese kleinen tragbaren Geräte kann zur Beleuchtung des Arbeitsfeldes<br />

eine Leuchte der Position 8513 eingebaut sein.<br />

Vollherde bestehen aus Kochfläche und Backofen (auch mit Mikrowelleneinrichtung oder<br />

Grill).<br />

Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 8516 des HS, Buchstabe E<br />

Ziffern 5 bis 7 und 9 bis 18, aufgeführten Geräten z. B.:<br />

1. Elektrosaunen mit Infrarotstrahlern (Schwitzkabinen für eine Person);<br />

2. Fußwärmeplatten;<br />

3. elektrisch beheizte Schuhspanner;<br />

4. Geräte zum Reinigen von Kontaktlinsen. Sie bestehen aus zwei kleinen, elektrisch<br />

beheizten Kammern mit Schraubdeckeln, zum Aufnehmen der Kontaktlinsen und zum<br />

Erwärmen der Reinigungsflüssigkeit.<br />

andere<br />

Hierher gehören z. B. isolierte Heizdrähte, Heizkabel, Heizbänder und dergleichen zum<br />

Beheizen von Decken, Wänden, Rohren, Behältern usw.<br />

Nicht hierher gehören mit Geräteteilen verbundene elektrische Heizwiderstände z. B.<br />

Bügeleisensohlen und Kochplatten für Elektroherde (Unterposition 8516 90 00).<br />

8517 Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech- oder Telegraphentechnik,<br />

einschließlich Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit<br />

schnurlosem Hörer und Telekommunikationsgeräte für Trägerfrequenzsysteme<br />

oder für digitale drahtgebundene Systeme; Videophone<br />

8517 19 90 andere<br />

8517 21 00 Fernkopiergeräte<br />

Neben den im Teil I Buchstabe A der Erläuterungen zu Position 8517 des HS beschriebenen<br />

Fernsprechapparaten gehören hierher auch Tasten-Fernsprechapparate, in deren<br />

Gehäuse ein Magnetkartenleser, eine Datenanzeige, eine elektronische Schaltung mit<br />

Mikroprozessor, mehrere Datenspeicher, eine Uhr und ein Modulator-Demodulator (Modem)<br />

eingebaut sind und die nicht nur als Fernsprechapparat, sondern (z. B. in Supermärkten)<br />

auch als Datenterminal z. B. zum Prüfen von Magnet-Kreditkarten oder Schecks sowie<br />

zum Übermitteln von Verkaufsdaten über Fernsprechleitungen an automatische Datenverarbeitungsmaschinen<br />

verwendet werden können.<br />

Die in den Erläuterungen zu Position 8517 des HS, Teil II Buchstabe E, genannten<br />

Telefaxgeräte können einen Speicher und Speicherfunktionen für anzuwählende Nummern<br />

haben.<br />

Sie können zusätzlich andere Funktionen wie z. B. das Kopieren haben.

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