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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 317<br />

7205 Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl<br />

7205 21 00<br />

und<br />

7205 29 00<br />

Pulver<br />

Den Pulvern können Legierungselemente für bestimmte in den Erläuterungen zu Position<br />

7205 des HS, Abschnitt B genannte Verwendungszwecke oder schützende Elemente (z. B.<br />

Zink) zugesetzt werden, um die Gefahr einer plötzlichen Verbrennung des Eisens zu<br />

vermeiden.<br />

II. EISEN UND NICHTLEGIERTER STAHL<br />

7207 Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl<br />

7207 19 14 stranggegossen (EGKS)<br />

Stranggegossenes Halbzeug kennzeichnet sich sowohl durch das Aussehen der Oberfläche,<br />

die im allgemeinen transversale Ringe verschiedener Färbung in mehr oder weniger<br />

regelmäßigen Abständen aufweist, als auch durch das Aussehen seiner Querschnittsfläche,<br />

die im allgemeinen strahlenförmig angeordnete Kristalle erkennen läßt, die auf das schnelle<br />

Abkühlen zurückzuführen sind. Dieses Halbzeug wird hauptsächlich als Zwischenprodukt<br />

zur Herstellung nahtloser Stahlrohre verwendet.<br />

7208 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von<br />

600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen<br />

Der Begriff „Wiederauswalzen“ im Sinne der Unterpositionen dieser Position beschränkt<br />

sich auf ein Verfahren, bei dem das Metall zwischen gegenläufig drehenden Walzen<br />

durchgeführt und dabei in seiner Dicke reduziert wird. Dieses Verfahren kann auch die<br />

Oberfläche des Metalls oder seine Festigkeitseigenschaften verbessern. Der Begriff „Wiederauswalzen“<br />

erfaßt weder das kaltstichverfahren (skin pass), das die Dicke nur geringfügig<br />

vermindert, noch andere Umwandlungsverfahren, bei denen das Metall nur geformt, jedoch<br />

nicht in seiner Dicke reduziert wird.<br />

7208 90 10 nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten<br />

(EGKS)<br />

7208 90 90 andere<br />

Hierher gehören flachgewalzte Erzeugnisse, die eine oder mehrere der in den Erläuterungen<br />

zu Position 7208 des HS, zweiter Absatz Ziffern 3 bis 5, erwähnten Oberflächenbearbeitungen<br />

erfahren haben oder anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind,<br />

jedoch ohne weitere Bearbeitung.<br />

Hierher gehören flachgewalzte Erzeugnisse, die nach dem Walzen Bearbeitungen erfahren<br />

haben z. B. Wellen, Lochen, Abschrägen oder Abrunden der Kanten.<br />

Jedoch gelten Erzeugnisse, die unmittelbar vom Walzen herrührende Oberflächenmuster<br />

aufweisen, nicht als bearbeitet im Sinne dieser Unterposition.<br />

7209 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von<br />

600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen<br />

7209 90 10 nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten<br />

(EGKS)<br />

7209 90 90 andere<br />

Die Erläuterungen zu Unterposition 7208 90 10 gelten sinngemäß.<br />

Die Erläuterungen zu Unterposition 7208 90 90 gelten sinngemäß.

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