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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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336 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

7801 Blei in Rohform<br />

KAPITEL 78<br />

BLEI UND WAREN DARAUS<br />

7801 91 00 Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend<br />

7801 99 91 Bleilegierungen<br />

Hierher gehören z. B. Blei-Antimon-Lagierungen, die hauptsächlich zum Herstellen von<br />

Akkumulatorenplatten verwendet werden (Pb: 92 bis 94 GHT, Sb: 6 bis 8 GHT), und<br />

ternäre Legierungen (Pb, Sb, Sn), in denen Antimon gegenüber Zinn gewichtsmäßig<br />

vorherrscht, die zum Herstellen von Drucklettern dienen (Pb: 55 bis 88 GHT, Sb: 10 bis<br />

30 GHT, Sn: 2 bis 25 GHT).<br />

Antimon verleiht dem Blei Härte und Zerbrechlichkeit.<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. Blei-Zinn-Antimon-Legierungen, die bis zu 20 GHT Zinn und 10 GHT Antimon<br />

enthalten können und als Antifriktions-Legierungen verwendet werden;<br />

2. Blei-Zinn-Legierungen zum Schweißen;<br />

3. Blei-Arsen-Legierungen (Arsen härtet das Blei und begünstigt das Herstellen der<br />

Kugelform bei Jagdblei).<br />

7806 00 Andere Waren aus Blei<br />

7806 00 10 Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung, zum Befördern oder Lagern<br />

radioaktiver Stoffe (Euratom)<br />

7806 00 90 andere<br />

Hierher gehören, mit Ausnahme der Container der Unterposition 8609 00 10, Behälter<br />

verschiedener Art, die für den Transport oder die Lagerung von radioaktiven Stoffen aus<br />

Blei gefertigt oder mit Bleipanzerung versehen sind, so daß die ausgesandte Strahlung den<br />

in unmittelbarer Nähe befindlichen Personen oder Gegenständen nicht schaden kann. Diese<br />

Behälter können einfache, ganz aus Blei gefertigte zylindrische Kanister mit Stopfen, oder<br />

mit Deckel versehene Kästen sein; es kann sich aber auch um Behälter von großen<br />

Abmessungen handeln, die mit rostfreiem Stahl ausgekleidet und außen mit Stahlbändern<br />

überzogen oder verstärkt sein können oder mit Haken, Füßen, doppelten Wänden, Rippen,<br />

Spezialventilen, Vorrichtungen zum Zirkulieren von Kühlwasser, Ladeflächen, auch drehbar<br />

usw. versehen sein können.<br />

In bestimmten Fällen können sie aus zwei oder mehreren ineinander passenden trennbaren<br />

Umhüllungen bestehen oder aus mehreren trennbaren Elementen zusammengesetzt sein. Sie<br />

sind hitze-, stoß- und wasserfest sowie korrosionsbeständig gegen die in ihnen enthaltenen<br />

Substanzen; außerdem müssen sie innen und außen leicht entgiftet werden können.<br />

Nicht hierher gehören z. B. kleine zylinderförmige Behältnisse aus Blei, die zum Zählen der<br />

von radioaktiven Stoffen ausgesandten Impulse dienen (Unterposition 7806 00 90).<br />

Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 7806 des HS aufgeführten<br />

Waren z. B.:<br />

1. Quader und Platten aus Blei (andere als die in Position 7804 erfaßten Waren), derart<br />

bearbeitet, daß sie zum Bau von Zwischenwänden oder Schutzdächern gegen Strahlung<br />

dienen können;

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