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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 243<br />

4823 51 10 Endlosformulare<br />

Die Erläuterungen zu Unterposition 4811 90 10 gelten sinngemäß.<br />

4823 90 20 Papier und Pappe, gelocht, für Jacquardvorrichtungen und ähnliche Maschinen<br />

4823 90 50<br />

und<br />

4823 90 90<br />

Hierher gehören nur Papiere und Pappen, deren Oberfläche entsprechend dem wiederzugebenden<br />

Muster gelocht ist und die unmittelbar für Jacquardvorrichtungen und ähnliche<br />

Maschinen verwendbar sind.<br />

Nicht hierher gehören daher:<br />

a) Papiere und Pappen, die an den Rändern und gegebenenfalls in der Mitte nur mit<br />

Führungslochungen versehen sind (Position 4808 oder Unterposition 4823 90 90);<br />

b) die in Buchstabe a) genannten Papiere und Pappen, mit Rand- oder Mittelverstärkung<br />

(Unterposition 4823 90 90).<br />

andere<br />

Hierher gehört Kondensatorpapier. Kondensatorpapier ist ein Elektroisolierpapier, das in<br />

Kondensatoren als Dielektrikum verwendet wird. Es ist sehr dünn (allgemein 0,006 bis<br />

0,02 mm), von sehr gleichmäßiger Dicke und absolut porenfrei. Es wird im allgemeinen aus<br />

Natron- oder Sulfatzellstoff und manchmal aus Hadernhalbstoffen hergestellt. Kondensatorpapier<br />

ist chemisch neutral, selbst von kleinsten metallischen Teilchen frei und hat eine<br />

hohe mechanische und dielektrische Festigkeit (keine dielektrischen Verluste).

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