01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

50 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

Nicht hierher gehören dagegen:<br />

a) Speisewurzeln der Gattung Brassica (Speiserüben der Position 0706 und Kohlrüben<br />

(Brassica napus var. napobrassica) der Position 1214);<br />

b) Futterkohl, wie z. B. weißer oder roter Markstammkohl (Brassica oleracea var. medullosa)<br />

oder Blattkohl (Brassica oleracea var. viridis), die zu Position 1214 gehören.<br />

0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie,<br />

Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt<br />

0706 10 00 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben<br />

0706 90 90 andere<br />

Hierher gehören nur Speiserüben sowie Speisemöhren und Karotten (rote oder rosa<br />

Karotten). Dagegen gehören zu Unterposition 1214 90 10 weiße oder hellgelbe Futtermöhren<br />

(z. B. Brassica campestris var. rapa) sowie Kohl- oder Steckrüben (Brassica napus var.<br />

napobrassica).<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. Rote Beete (Beta vulgaris var. conditiva);<br />

2. Haferwurzeln (Tragopogon porrifolius) und Schwarzwurzeln (Scorzonera hispanica);<br />

3. Radieschen (Raphanus sativus var. sativus) sowie weiße, schwarze, rosa usw. Rettiche<br />

(Raphanus sativus var. niger);<br />

4. Wurzelpetersilie (Petroselinum crispum var. tuberosum) und Kerbelrübe (Chaerophyllum<br />

bulbosum);<br />

5. Pastinake (Pastinaca sativa);<br />

6. Knollenziest (Stachys affinis oder Stachys sieboldii), der aus länglichen gelblichweißen<br />

Rhizomen besteht, die im allgemeinen die Größe des kleinen Fingers erreichen und<br />

Verengungen aufweisen.<br />

Genießbare Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, wie z. B.<br />

Topinambur, süße Kartoffeln, Taros oder Yamswurzeln, gehören zu Position 0714.<br />

0707 00 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt<br />

0707 00 90 Cornichons<br />

Die hierher gehörenden Cornichons sind eine Varietät der kleinen Gurken (85 Stück oder<br />

mehr kommen auf ein Kilogramm).<br />

0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt<br />

0708 10 20<br />

bis<br />

0708 10 95<br />

Erbsen (Pisum sativum)<br />

Hierher gehören alle Erbsen der Art „Pisum sativum“, einschließlich Futtererbsen (Pisum<br />

sativum var. arvense).<br />

Nicht hierher gehören dagegen Kuherbsen (einschließlich der Varietät mit schwarzem<br />

Auge), die in Wirklichkeit Bohnen der Unterpositionen 0708 20 20 bis 0708 20 95 sind,<br />

sowie Kichererbsen der Gattung „Cicer“, die zu Unterposition 0708 90 00 gehören.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!