01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 279<br />

KAPITEL 63<br />

ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN<br />

UND LUMPEN<br />

Allgemeines<br />

Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt<br />

„Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI.<br />

6305 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken<br />

6305 10 10 gebraucht<br />

Zahlreiche Säcke aus Geweben sind anderweit erfaßt, insbesondere in den Positionen 4202<br />

und 6307. Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Papier sind zwar der Position<br />

4819 zuzuweisen, die gleichen Waren aus Geweben aus Papiergarnen gehören jedoch<br />

hierher.<br />

Mit Papier ausgefütterte Säcke aus Geweben gehören im allgemeinen hierher, während<br />

Säcke aus Papier, die mit Geweben ausgefüttert sind, im allgemeinen in Unterposition<br />

4819 40 00 einzureihen sind.<br />

Hierher gehören nur Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, die zumindest einmal zur<br />

Beförderung von Waren gedient und davon sichtbare Spuren behalten haben: Spuren der<br />

Ware, die sie enthalten haben, Schmutz, Löcher, Reißstellen, Reparaturen, ausgerissene<br />

Nähte, Spuren der Verschnürung oder Verschlußversteppung usw.<br />

6307 Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von<br />

Bekleidung<br />

6307 90 99 andere<br />

Hierher gehören unter anderem:<br />

1. Hüllen für die Schlagflächen von Tennisschlägern, Badmintonschlägern, Golfschlägern<br />

usw., wenn sie aus Geweben (im allgemeinen mit einem Überzug von Kunststoff)<br />

hergestellt sind, auch wenn sie mit einer Tasche für Bälle ausgestattet sind. Hüllen<br />

jedoch, die den ganzen Schläger umhüllen, auch mit einem Griff oder einem Tragriemen,<br />

gehören zu Position 4202;<br />

2. Turbane, bestehend aus einer Stoffbahn aus gemustertem Gewebe (im allgemeinen<br />

Baumwolle oder eine Mischung von Baumwolle und Seide) zwischen vier und fünf<br />

Meter lang und etwa 50 cm breit. Sie sind an allen Seiten gesäumt, manchmal mit<br />

Fransen an den Enden, und werden im allgemeinen einzeln gefaltet und verpackt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!