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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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288 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

6804 22 12<br />

bis<br />

6804 22 90<br />

6804 22 12<br />

bis<br />

6804 22 50<br />

aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt<br />

Die Erläuterungen zu Unterposition 6804 21 00 gelten sinngemäß.<br />

aus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel<br />

Als künstliche Schleifstoffe sind u.a. zu nennen künstlicher Korund, Siliciumcarbid (Carborund)<br />

und Borcarbid.<br />

6804 30 00 Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffer 4.<br />

6806 Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen;<br />

geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische<br />

Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu<br />

Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen<br />

6811 und 6812 oder des Kapitels 69<br />

6806 10 00 Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander<br />

gemischt, lose, in Platten oder in Rollen<br />

6806 20 10 geblähter Ton<br />

6806 20 90 andere<br />

6806 90 00 andere<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 6806 des HS, erster bis dritter Absatz.<br />

Ähnliche mineralische Wollen werden z. B. aus einer Mischung von Steinen und Schlacken<br />

so hergestellt, wie es in den Erläuterungen zu Position 6806 des HS, erster Absatz,<br />

beschrieben ist.<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 6806 des HS, sechster Absatz.<br />

Hierher gehören:<br />

1. geblähter Vermiculit und geblähte ähnliche mineralische Erzeugnisse (ausgenommen<br />

Ton) (geblähte Chlorite, Perlite und Obsidiane). Siehe hierzu die Erläuterungen zu<br />

Position 6806 des HS, vierter und fünfter Absatz.<br />

Geblähte Chlorite und Perlite gehören jedoch nur dann hierher, wenn der Blähvorgang<br />

unterbrochen wurde, sobald hohle Körner entstanden sind, d. h. bevor diese Körner zu<br />

feinen konkaven Lamellen zerspringen. Dieses lamellenförmige Erzeugnis wird im<br />

allgemeinen als Filtermasse und nicht mehr zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwekken<br />

verwendet und gehört zu Unterposition 3802 90 00 (siehe die Erläuterungen zu<br />

Position 3802 des HS);<br />

2. „Schaumschlacke“, die, wenn sie in Form von Blöcken, Platten und dergleichen gestellt<br />

wird, dem Schaumglas der Position 7016 ähnlich ist. Sie kann dann von diesem<br />

Schaumglas aufgrund der gleichen Merkmale unterschieden werden, die zur Unterscheidung<br />

zwischen den Wollen der Unterposition 6806 10 00 und der Wolle der Position<br />

7019 dienen;<br />

3. stark geschäumte, granulierte Hochofenschlacke mit einer Schüttdichte in trockenem<br />

Zustand von 300 kg/m 3 oder weniger.<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 6806 des HS, Textteil nach den Sternchen.

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