01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

172 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben,<br />

Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel<br />

und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie<br />

verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien,<br />

Schuppen oder Flocken<br />

3207 10 00 zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen<br />

3207 20 10 Engoben<br />

3207 20 90 andere<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer 1,<br />

beschriebenen Erzeugnisse.<br />

Hierher gehören z. B. folgende Erzeugnisse:<br />

1. das als Cobaltaluminat bezeichnete Pigment, das jedoch aus einer nicht stöchiometrischen<br />

Mischung von Aluminiumoxid und Cobaltoxid besteht;<br />

2. das als Cobaltsilicat bezeichnete Pigment, das eine ebenfalls nicht stöchiometrische<br />

Mischung von Siliciumdioxid und Cobaltoxid darstellt;<br />

3. Mischungen von Chromoxiden und Cobaltoxid;<br />

4. Mischungen von Eisen-, Chrom- und Zinkoxiden;<br />

5. Mischungen von Blei- und Eisenantimonat;<br />

6. Vanadiumgelb, bestehend aus Zirconiumoxid und einer geringen Menge Vanadiumpentoxid;<br />

7. Vanadiumblau, bestehend aus Zirconiumsilicat und einer geringen Menge Vanadiumtrioxid;<br />

8. Praseodymgelb, bestehend aus Zirconiumsilicat und Praseodymoxid;<br />

9. Eisenrosa (Eisenrot), bestehend aus Zirconiumsilicat und Eisenoxid;<br />

10. auf der Grundlage von Zinnoxid, Zirconiumoxid, Zirconiumsilicat usw. zubereitete<br />

Trübungsmittel.<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer 3.<br />

Hierher gehören im wesentlichen verglasbare Massen. Diese Erzeugnisse stellen sich im<br />

allgemeinen in Form von Pulver, Granalien oder Schuppen dar; sie werden dazu verwendet,<br />

Waren aus Keramik oder Eisen durch Aufschmelzen einen zusammenhängenden, gleichmäßigen,<br />

glänzenden oder matten, farbigen oder weißen, transparenten oder opaken Überzug<br />

zu geben.<br />

Diese Erzeugnisse können wie folgt zusammengesetzt sein:<br />

1. aus pulverisierten Mischungen von Glasfritte der Unterposition 3207 40 80 mit anderen<br />

Stoffen, wie z. B. Siliciumdioxid, Feldspat, Kaolin, Pigmenten;<br />

2. aus pulverisierten Mischungen von Siliciumdioxid, Feldspat, Kaolin, Calcium- und<br />

Magnesiumcarbonat usw. (d.h. aus den wasserunlöslichen Bestandteilen der Glasfritte)<br />

und gegebenenfalls Pigmenten.<br />

Diese beiden Typen verglasbarer Massen ergeben durchsichtige, farblose oder farbige<br />

Überzüge;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!