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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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418 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

ABSCHNITT XX<br />

VERSCHIEDENE WAREN<br />

KAPITEL 94<br />

MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN;<br />

BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN;<br />

REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN;<br />

VORGEFERTIGTE GEBÄUDE<br />

9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen<br />

umgewandelt werden können, und Teile davon<br />

9401 10 10<br />

und<br />

9401 10 90<br />

Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art<br />

Hierher gehören Sitzmöbel, die im allgemeinen aus leichtem und widerstandsfähigem<br />

Material hergestellt sind (z. B. aus Duraluminium).<br />

Sie lassen sich in den meisten Fällen durch ihre andersartige Bauweise (verstellbar,<br />

besondere Befestigungsart auf dem Boden oder an der Wand, Sicherheitsgurte oder<br />

entsprechende Vorrichtungen für das Anbringen solcher Gurte usw.) von Sitzmöbeln für<br />

andere Beförderungsmittel unterscheiden.<br />

Schleudersitze für Flugzeuge gelten nicht als Sitzmöbel im Sinne der Position 9401, sondern<br />

werden als Teile von Luftfahrzeugen eingereiht (Position 8803).<br />

9401 30 10 gepolstert, mit Rückenlehne und mit Rollen oder Gleitern<br />

Wegen der Auslegung des Begriffs „gepolstert“ siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen<br />

9401 61 und 9401 71 des HS.<br />

9401 90 10 von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art<br />

Nicht hierher gehören hydraulische Vorrichtungen zum Ver- und Feststellen von Sitzen der<br />

Flugzeugbesatzung (Unterposition 8412 21 10, 8412 21 91 oder 8412 21 99).<br />

9404 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen,<br />

Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung<br />

oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder<br />

Zellkunststoff, auch überzogen<br />

9404 10 00 Sprungrahmen<br />

9404 90 10<br />

und<br />

9404 90 90<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 9404 des HS, Buchstabe A.<br />

andere<br />

Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 9404 des HS, Buchstabe B<br />

Ziffer 2, aufgeführten Waren.<br />

Hierher gehören auch elektrische Heizkissen mit Einlagen aus Zellkunststoff, Zellkautschuk,<br />

Watte, Filz oder Flanell.<br />

9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit<br />

weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete<br />

Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile<br />

davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen

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