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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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340 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

8207 70 31 Schaftfräser<br />

Schaftfräser sind Fräswerkzeuge, die einen zylindrischen oder konischen Schaft haben, um<br />

das Einspannen in Werkzeughalterungen zu ermöglichen.<br />

Sie haben beispielhaft folgendes Aussehen:<br />

8212 Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge<br />

im Band)<br />

8212 20 00 Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band<br />

Neben den Rasierklingenrohlingen im Band gehören hierher:<br />

1. unfertige Klingen, das sind nicht geschliffene Klingen, auch gelocht;<br />

2. einseitig geschliffene, ungelochte Klingen in Bandform, die aufgerollt in den Rasierapparat<br />

eingelegt werden.<br />

8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser,<br />

Zuckerzangen und ähnliche Waren<br />

8215 10 20 nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend<br />

Nicht hierher gehören Waren mit unwesentlichen Verzierungen aus Edelmetallen (z. B.<br />

Blütenblätter am Griff eines Besteckteils).<br />

8215 10 30 aus nichtrostendem Stahl<br />

8215 10 80 andere<br />

Nichtrostender Stahl ist in Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72 definiert.<br />

Die Erläuterungen zur Unterposition 8215 10 20 gelten sinngemäß.

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