01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15.9.98<br />

6802 93 90 andere<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 287<br />

3. inkrustierte Waren, mit Mosaik versehene Waren, Waren mit Metallverzierungen oder<br />

mit einfachen gemeißelten Inschriften;<br />

4. Waren, die Profile oder Kannelierungen, d. h. geradlinige Verzierungen, wie z. B.<br />

Zierlinien, Plinte, Schrägkanten, Hohlleisten oder Kehlleisten aufweisen;<br />

5. abgedrehte Waren wie Säulenschäfte, Baluster und dergleichen.<br />

Hierher gehört z. B. Granit mit Bildhauerarbeit, d. h. Waren mit verzierenden Motiven in<br />

Hoch- oder Tiefrelief, wie z. B. Blätter, Eierstäbe, Girlanden, Phantasiegebilde, die in einer<br />

kunstvolleren Art ausgeführt sind als die in den vorhergehenden Unterpositionen erwähnten<br />

einfachen Ornamente.<br />

Statuen, Hochreliefs und Tiefreliefs (andere als Originale der Bildhauerkunst) gehören<br />

ebenfalls hierher.<br />

6802 99 10 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht<br />

von 10 kg oder mehr<br />

6802 99 90 andere<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6802 93 10.<br />

Die Erläuterungen zu Unterposition 6802 93 90 gelten sinngemäß.<br />

6803 00 Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Preßschiefer<br />

6803 00 10 Schiefer für Dächer oder Fassaden<br />

Schiefer dieser Unterposition kann z. B. quadratisch, rechteckig, vieleckig, abgerundet sein.<br />

Er hat im allgemeinen eine gleichmäßige Dicke von 6 mm oder weniger.<br />

6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern,<br />

Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine<br />

zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten<br />

natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit<br />

Teilen aus anderen Stoffen<br />

Nicht hierher gehören Scherben und Bruch von Wetz- oder Poliersteinen zum Handgebrauch,<br />

von Mühlsteinen, Schleifsteinen, Walzen, Scheiben und dergleichen, aus agglomerierten<br />

natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt (Unterposition<br />

2530 90 95).<br />

6804 10 00 Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen<br />

6804 21 00<br />

bis<br />

6804 23 00<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6804 10 des HS.<br />

andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 3.<br />

6804 21 00 aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten<br />

Hierher gehören Waren aus natürlichen oder synthetischen Diamanten, die durch beliebige<br />

Verfahren agglomeriert wurden. Das Agglomerieren kann insbesondere mit Hilfe mineralischer<br />

härtender Stoffe (z. B. Zement) oder elastischer Stoffe (z. B. Kautschuk, Kunststoff)<br />

oder durch keramisches Brennen erfolgen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!