01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.9.98<br />

Allgemeines<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 207<br />

KAPITEL 40<br />

KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS<br />

Für die Anwendung der Anmerkung 4 a) zu Kapitel 40 gelten als „nichtthermoplastische Stoffe“ solche Stoffe, die<br />

nicht durch wiederholte Anwendung von Wärme erweichen und dann durch Gießen oder Extrudieren geformt<br />

werden können.<br />

4001 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche<br />

Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen<br />

4001 21 00 geräucherte Blätter (smoked sheets)<br />

4001 29 10<br />

und<br />

4001 29 90<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 4001 des HS, Teil B Ziffer 1 erster Absatz.<br />

andere<br />

4001 29 10 Krepp (crepe sheets)<br />

Hierher gehören insbesondere der weißlichgelbe Krepp, der braune Krepp, mit Einpressungen<br />

versehene, luftgetrocknete Kautschuk-Felle (air dried sheets), reagglomerierte Kautschukgranulate<br />

und Naturkautschuk in Form von nicht agglomeriertem Pulver oder<br />

Krümel (free flowing powders).<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 4001 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 zweiter und vierter<br />

Absatz.<br />

4002 Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern<br />

oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen<br />

dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen<br />

4002 99 10 durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse<br />

4002 99 90 andere<br />

Hierher gehört Kautschuk im Sinne der Anmerkung 4 c) zu Kapitel 40, ausgenommen<br />

depolymerisierter Naturkautschuk der Unterposition 4002 99 90.<br />

Hierher gehören z. B. Carboxyl-Acrylnitril-Butadien (XNBR)-Kautschuk, Acrylnitril-Isopren(NIR)-Kautschuk<br />

sowie Faktis.<br />

4005 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern<br />

oder Streifen<br />

4005 20 00 Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005 10 00<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 4005 des HS, Buchstabe B erster Absatz und zweiter<br />

Absatz Ziffer 2.<br />

4005 91 00 Platten, Blätter und Streifen<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 4005 des HS, Buchstabe B erster Absatz und zweiter<br />

Absatz Ziffern 3 und 4.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!