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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

8525 40 99 andere<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 379<br />

Hierher gehören „Camcorder“ genannte Gerätekombinationen aus Videokamera und<br />

Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, mit denen nicht nur die von<br />

der Kamera aufgenommenen Bilder, sondern auch Fernsehprogramme aufgezeichnet werden<br />

können. Die aufgezeichneten Bilder können über ein externes Fernsehempfangsgerät<br />

wiedergegeben werden.<br />

Dagegen gehören „Camcorder“, mit denen nur die von der Videokamera aufgenommenen<br />

Bilder aufgezeichnet und über ein externes Fernsehempfangsgerät wiedergegeben werden<br />

können, zu Unterposition 8525 40 91.<br />

8527 Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegraphieverkehr oder den Rundfunk,<br />

auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder<br />

Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert<br />

8527 12 10<br />

und<br />

8527 12 90<br />

8527 21 20<br />

bis<br />

8527 29 00<br />

8527 31 11<br />

bis<br />

8527 39 99<br />

8527 31 11<br />

bis<br />

8527 31 98<br />

8527 31 11<br />

und<br />

8527 31 19<br />

8527 31 91<br />

bis<br />

8527 31 98<br />

Wegen der Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät siehe die Erläuterungen zu den<br />

Unterpositionen 8525 20 10 bis 8525 20 99.<br />

Radiokassettengeräte im Taschenformat<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 8519 92 00.<br />

Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit<br />

externer Energiequelle betrieben werden können, einschließlich Geräte, die auch Funksprech-<br />

oder Funktelegraphieverkehr empfangen können<br />

Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 8527 31 11 bis 8527 39 99 gelten sinngemäß.<br />

andere Rundfunkempfangsgeräte, einschließlich Geräte, die auch Funksprech- oder Funktelegraphieverkehr<br />

empfangen können<br />

Hierher gehören z. B. Rundfunkempfänger, die mit Wählvorrichtungen, mit denen<br />

bestimmte Kanäle oder Trägerwellenfrequenzen eingestellt werden können, sowie mit<br />

Demodulationsschaltungen ausgestattet sind. Diese Geräte sind im allgemeinen für den<br />

Empfang über eine Antenne oder eine Gemeinschaftsantenne (Kabelanschluß über HF-<br />

Kabel) eingerichtet.<br />

kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten<br />

Stereoanlagen (HiFi-Systeme), die als für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen<br />

aus einem Rundfunkempfangsgerät und aus jeweils in einem eigenen Gehäuse<br />

untergebrachten Bausteinen bestehen, z. B. einem CD-Spieler, einem Kassettenrecorder,<br />

einem Verstärker mit Entzerrer, gehören immer hierher, da das Rundfunkempfangsgerät<br />

ihnen den wesentlichen Charakter verleiht.<br />

mit einem oder mehreren Lautsprechern in einem gemeinsamen Gehäuse<br />

Hierher gehören solche Geräte, bei denen die Lautsprecher untrennbar mit dem Gerät<br />

verbunden sind.<br />

Nicht hierher gehören dagegen Geräte mit abnehmbaren Lautsprechern, auch wenn die<br />

Lautsprecher durch Befestigungsvorrichtungen mit dem Gerät verbunden werden können<br />

(Unterposition 8527 31 91, 8527 31 93 oder 8527 31 98).<br />

andere<br />

Lautsprecher für Stereoanlagen (HiFi-Systeme), die für andere Bestandteile der Warenzusammenstellungen<br />

besonders aufgemacht und mit ihnen zusammen verpackt sind,<br />

gehören ebenfalls hierher.

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