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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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132 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

2704 00 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert;<br />

Retortenkohle<br />

2704 00 11<br />

und<br />

2704 00 19<br />

Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle<br />

Steinkohlenkoks unterscheidet sich von Steinkohle dadurch, daß er leicht, fast ohne<br />

Flamme brennt und — einmal verbrannt — seine Porosität und Gasdurchlässigkeit behält.<br />

Er ist nicht schmelzbar, härter, ärmer an Schwefel und reicher an Kohlenstoff. Koks wird<br />

durch Verkokung von Steinkohle unter Luftabschluß bei hoher Temperatur (1 000 bis<br />

1 200°C) hergestellt. Schwelkoks jedoch wird durch Schwelung (unter geringer Luftzufuhr)<br />

von Steinkohle bei einer Temperatur von 450 bis 700°C gewonnen.<br />

2704 00 11 zum Herstellen von Elektroden<br />

2704 00 19 anderer (EGKS)<br />

Hierher gehören Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, die beim Herstellen von Elektroden<br />

verwendet werden, die im allgemeinen zum Erzeugen von Ferrolegierungen bestimmt sind.<br />

Der hierher gehörende Koks und Schwelkoks ist besonders rein (sehr geringer Aschegehalt)<br />

und im allgemeinen von kleinen Abmessungen.<br />

Hierher gehören z. B. Gaskoks (Nebenprodukt der Gasgewinnung) sowie besonders für die<br />

Erfordernisse der metallurgischen Industrie hergestellter Zechenkoks, Zechenschwelkoks<br />

und Hüttenkoks (Hochofenkoks), die im Gegensatz zum Gaskoks härter und widerstandsfähiger<br />

sind und die Form großer silbrig glänzender Stücke haben.<br />

2704 00 30 Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle (EGKS)<br />

2704 00 90 andere<br />

Braunkohle ist für die Hochtemperaturverkokung nicht geeignet. Dagegen ergibt die<br />

Tieftemperaturverkokung einen Schwelkoks, der ein lockerer, glänzender, sauber anzufühlender,<br />

leicht entzündbarer Brennstoff ist, der gut und ohne Rauch brennt.<br />

Hierher gehören:<br />

1. durch Verkokung von Torf gewonnene Erzeugnisse; sie brennen mit einem starken,<br />

unangenehmen Geruch und dienen hauptsächlich als Brennstoff für Industrieöfen;<br />

2. Retortenkohle (siehe die Erläuterungen zu Position 2704 des HS, vierter und fünfter<br />

Absatz).<br />

2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers;<br />

ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in bezug auf das<br />

Gewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen überwiegen<br />

2707 10 10<br />

und<br />

2707 10 90<br />

Wegen der Bestimmung der aromatischen Bestandteile siehe die Erläuterungen zu Anmerkung<br />

2 zu Kapitel 27.<br />

Benzole<br />

Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 27.<br />

Hierher gehören nur Benzole mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT. Benzol mit<br />

einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehört zu Unterposition 2902 20 10 oder<br />

2902 20 90.

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