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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 177<br />

2. Form- und Trennöle, d.h. Zubereitungen, die aus einer wäßrigen Dispersion von<br />

Polyethylenwachs und Aminoalkoholseife bestehen;<br />

3. Schmiermittelzubereitungen auf der Grundlage von Natrium- oder Calciumseife und<br />

Borax zum Schützen und Schmieren von Stahldraht vor der Bearbeitung in der<br />

Drahtziehmaschine.<br />

3403 99 10 zubereitete Schmiermittel für Maschinen, Apparate und Fahrzeuge<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3403 des HS, erster Absatz<br />

Buchstabe A, erfaßten Erzeugnisse, die weder Erdöl noch Öl aus bituminösen Mineralien<br />

enthalten.<br />

3404 Künstliche Wachse und zubereitete Wachse<br />

3404 90 10 zubereitete Wachse, einschließlich Siegellack<br />

3404 90 90 andere<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3404 des HS, erster Absatz<br />

Buchstaben B und C, aufgeführten Wachse.<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3404 des HS, erster Absatz<br />

Buchstabe A, aufgeführten Wachse.<br />

3405 Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder<br />

Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von<br />

Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk,<br />

mit diesen Zubereitungen getränkt oder überzogen), ausgenommen Wachse<br />

der Position 3404<br />

3405 10 00 Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel<br />

Die zum Herstellen von Schuhpflegemitteln verwendeten Rohstoffe bestehen im allgemeinen<br />

aus tierischen, pflanzlichen, mineralischen oder künstlichen Wachsen, flüchtigen<br />

Lösungsmitteln (Terpentinöl, Testbenzin usw.), Farbstoffen und verschiedenen anderen<br />

Substanzen (z. B. Alkohol, Borax, künstliche Essenzen, Emulgiermittel).<br />

Lederfärbemittel, insbesondere Färbemittel für Wildlederschuhe, weisen nicht die Beschaffenheit<br />

von Schuhpflegemitteln auf und gehören deshalb zu Unterposition 3212 90 90<br />

(sofern sie, wie es im allgemeinen der Fall ist, in Formen oder Verpackungen für den<br />

Einzelverkauf gestellt werden). Schuhweiß ist gleichfalls von dieser Position ausgeschlossen,<br />

es gehört zu Unterposition 3210 00 90. Schuhfett gehört im allgemeinen zu Unterposition<br />

3403 11 00 oder 3403 91 00.<br />

3405 20 00 Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungen<br />

Die Waren, die zur Pflege von Holz (Parkett, Möbel, Täfelungen) verwendet werden,<br />

reinigen diese Gegenstände und hinterlassen auf der Oberfläche einen Schutzfilm, der nach<br />

Trocknen und gegebenenfalls Polieren eine Farbauffrischung oder ein glänzendes Aussehen<br />

bewirkt. Waren dieser Art werden im allgemeinen in Dosen, Kanistern, Flaschen, Kissen<br />

oder Sprühdosen gehandelt. Zu ihrer Herstellung werden häufig neben Wachsen, Lösungsmitteln,<br />

Farbstoffen und den den Schuhpflegemitteln zugesetzten Spezialsubstanzen auch<br />

einige der folgenden Erzeugnisse verwendet: Fettsäuren, pflanzliche Öle (Palmöl, Leinöl<br />

usw.), Mineralöle, Seifen oder andere grenzflächenaktive Stoffe, Harze (Kopal, Kolophonium<br />

usw.), Silicone, Riechmittel (Fichtennadelöl, Rosmarinöl usw.), Insektizide usw.,<br />

jedoch keine Schleifstoffe.

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