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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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202 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

3912 90 10 Celluloseester<br />

3912 90 90 andere<br />

Hierher gehören z. B. Cellulosepropionat und Cellulosebutyrat.<br />

Hierher gehört Cellulose, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen.<br />

Wegen seiner üblichen Handelsform gehört regenerierte Cellulose im allgemeinen nicht<br />

hierher. In Form von dünnen, transparenten Folien gehört es zu Position 3920 oder 3921<br />

und in Form von textilen Filamenten zu Kapitel 54 oder 55.<br />

Hierher gehören auch Gemische aus Celluloseester und Celluloseether (siehe die Unterpositions-Anmerkung<br />

1 zu Kapitel 39).<br />

3913 Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B.<br />

gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder<br />

genannt noch inbegriffen, in Primärformen<br />

3913 10 00 Alginsäure, ihre Salze und Ester<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffer 1.<br />

3913 90 10 chemische Derivate des Naturkautschuks<br />

3913 90 80 andere<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffer 3.<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 4.<br />

II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE;<br />

FERTIGERZEUGNISSE<br />

3915 Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen<br />

3915 90 11<br />

bis<br />

3915 90 19<br />

3915 90 99 andere<br />

Der Begriff „Kunststoff“ ist in Anmerkung 1 zu Kapitel 39 festgelegt.<br />

Hierher gehören auch:<br />

1. Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen wärmehärtbaren, bereits ausgehärteten<br />

Kunststoffs, in Primärformen umgewandelt;<br />

2. Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffgemischen (thermoplastische Stoffe, wärmehärtbare,<br />

bereits ausgehärtete Stoffe oder thermoplastische und wärmehärtbare Stoffe),<br />

in Primärformen umgewandelt.<br />

von Additionspolymerisationserzeugnissen<br />

Wegen des Begriffs „Additionspolymerisationserzeugnisse“ siehe die Erläuterungen zu<br />

Kapitel 39 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil „Polymere“ zweiter Absatz Ziffer 1.<br />

Hierher gehören z. B. Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Propylens, von<br />

Acrylpolymeren, von Vinylacetatpolymeren und von Vinylidenacetatpolymeren.<br />

Hierher gehören z. B. Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polyestern, Polyamiden oder<br />

Polyurethanen.

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