01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15.9.98<br />

Allgemeines<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 67<br />

KAPITEL 10<br />

GETREIDE<br />

Es wird darauf hingewiesen, daß getrocknete Ähren, Kolben und Rispen von Getreide (z. B. Maiskolben), die zu<br />

Zierzwecken gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet worden sind, zu Unterposition 0604 99 90<br />

gehören.<br />

Getreide dieses Kapitels kann einer thermischen Behandlung unterzogen worden sein, die lediglich zu einer<br />

Vorverkleisterung der Stärke und manchmal zum Aufplatzen der Getreidekörner führt.<br />

1001 Weizen und Mengkorn<br />

1001 10 00 Hartweizen<br />

Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 10.<br />

1001 90 91 Weichweizen und Mengkorn, zur Aussaat<br />

1003 00 Gerste<br />

1003 00 10 zur Aussaat<br />

1006 Reis<br />

Saatgut ist besonders ausgewählt und im allgemeinen durch seine Aufmachung (z. B. in<br />

Säcken mit Angaben über seine Verwendung als Saatgut) und durch seinen höheren Preis<br />

gekennzeichnet.<br />

Saatgut kann auch gegen Schädlingsbefall oder Vogelfraß nach dem Aussäen behandelt<br />

sein.<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1001 90 91.<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 10.<br />

1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes<br />

Getreide<br />

1008 90 10 Triticale<br />

Triticale ist ein Gattungsbastard aus Weizen und Roggen, der im allgemeinen größere<br />

Körner als Roggen und häufig auch größere Körner als Weizen hat und Schrumpfungen in<br />

der Kornoberfläche aufweist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!