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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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334 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

7601 Aluminium in Rohform<br />

7601 20 91<br />

und<br />

7601 20 99<br />

KAPITEL 76<br />

ALUMINIUM UND WAREN DARAUS<br />

Hierher gehört Aluminium in den in den Erläuterungen zu Position 7601 des HS<br />

beschriebenen Formen. Derartige Erzeugnisse verbleiben, auch zerschnitten oder als Bruch,<br />

in dieser Position.<br />

Sekundäraluminium<br />

Sekundäraluminium wird durch Wiedereinschmelzen von Aluminiumschrott oder Aluminiumabfällen<br />

gewonnen.<br />

7602 00 Abfälle und Schrott, aus Aluminium<br />

Nicht hierher gehören Abfälle und Schrott, eingeschmolzen und in Rohform umgegossen<br />

(Position 7601).<br />

7602 00 11 Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne; Abfälle von<br />

bunten, beschichteten oder kaschierten Folien und dünnen Bändern, mit einer Dicke (ohne<br />

Unterlage) von 0,2 mm oder weniger<br />

Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne sind Abfälle, die<br />

bei der Bearbeitung von Werkstücken z. B. durch Drehen, Fräsen, Hobeln, Bohren, Sägen,<br />

Schleifen oder Feilen, auch als Staub, anfallen.<br />

Hierher gehören auch Abfälle von Folien und dünnen Bändern, die bunt, beschichtet oder<br />

kaschiert sind und eine Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger haben.<br />

Diese Abfälle müssen, bevor sie zur Wiedergewinnung des Metalls verwendet werden<br />

können, eine besondere Bearbeitung zum Entfernen von Fremdkörpern (z. B. Fettstoffe,<br />

Öle, Papier) erfahren.<br />

7602 00 19 andere (einschließlich der fehlerhaften oder der bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar<br />

gewordenen Werkstücke)<br />

7602 00 90 Schrott<br />

Hierher gehören die in Unterposition 7602 00 11 nicht erfaßten Abfälle.<br />

Als fehlerhafte oder bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordene Werkstücke<br />

gelten neue Waren, auch unfertig, die infolge eines Fabrikationsfehlers (insbesondere wegen<br />

struktureller Mängel des Metalls oder wegen Bearbeitungsfehler) nur noch zur Wiedergewinnung<br />

des Metalls verwendbar sind.<br />

Als Schrott aus Aluminium gelten Altwaren aus Aluminium, die durch Bruch, Zerschneiden<br />

oder Abnutzung für ihren ursprünglichen Verwendungszweck unbrauchbar geworden sind,<br />

sowie Bruchstücke solcher Waren.<br />

7603 Pulver und Flitter, aus Aluminium<br />

7603 20 00 Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7406 20 00.

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