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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 7<br />

VORBEMERKUNG<br />

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und<br />

statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ( 1 ) wurde eine als „Kombinierte Nomenklatur“<br />

oder kurz „KN“ bezeichnete Nomenklatur eingeführt, die auf dem Internationalen Übereinkommen<br />

über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren( 2 ) basiert, welches als<br />

„Harmonisiertes System“ oder kurz „HS“ bezeichnet wird.<br />

Das HS wurde durch eigene Erläuterungen ergänzt. Für die englische und die französische Fassung<br />

erfolgt die Herausgabe und laufende Aktualisierung durch den<br />

Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (RZZ)<br />

26-38, Rue de l’Industrie<br />

B-1040 Brüssel.<br />

Die übrigen Sprachfassungen der Erläuterungen zum HS werden in den meisten Mitgliedstaaten von der<br />

Verwaltung( 3 ) herausgegeben.<br />

Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) zweiter Gedankenstrich und Artikel 10 der Verordnung (EWG)<br />

Nr. 2658/87 nimmt die Kommission Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur nach der Stellungnahme<br />

des Fachbereichs für die zolltarifliche und statistische Nomenklatur des Ausschusses für den<br />

Zollkodex an. Die Erläuterungen zur KN enthalten zahlreiche Hinweise auf die Erläuterungen zum HS;<br />

sie ersetzen sie jedoch nicht, sondern sind als Ergänzung zu betrachten. Die beiden Veröffentlichungen<br />

müssen daher häufig in Verbindung miteinander verwendet werden.<br />

Diese Ausgabe der Erläuterungen zur KN enthält alle Erläuterungen und Änderungen, die bis zum 7. Juli<br />

1998 ( 4 ) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe C, veröffentlicht worden sind, und<br />

gegebenenfalls ersetzt sie diese Erläuterungen und Änderungen. Die nach diesem Zeitpunkt im<br />

Amtsblatt, Reihe C, veröffentlichten KN-Erläuterungen bleiben in Kraft und werden in die nächste<br />

Änderungsfassung eingearbeitet.<br />

Diese Erläuterungen beziehen sich auf die mit der Verordnung (EG) Nr. 2086/97( 5 ) eingeführten<br />

Positionen und Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur für 1998.<br />

( 1 ) ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.<br />

( 2 ) ABl. L 198 vom 20.7.1987, S. 1.<br />

( 3 ) Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Italien, Niederlande, Portugal, Finnland und Schweden.<br />

( 4 ) ABl. C 211 vom 7.7.1998, S. 4.<br />

( 5 ) ABl. L 312 vom 14.11.1997, S. 1.

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