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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

0302 21 10<br />

bis<br />

0302 29 90<br />

0302 29 90 andere<br />

0302 31 10<br />

und<br />

0302 31 90<br />

0302 32 10<br />

und<br />

0302 32 90<br />

0302 33 10<br />

und<br />

0302 33 90<br />

0302 40 05<br />

bis<br />

0302 40 98<br />

0302 50 10<br />

und<br />

0302 50 90<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31<br />

Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae),<br />

ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch<br />

Es handelt sich um flache Fische. Sie sind nicht wie die Rochen dorso-ventral, sondern in<br />

lateraler Richtung abgeflacht; sie leben auf einer Seite liegend und haben beide Augen auf<br />

der Oberseite.<br />

Hierher gehören z. B. Steinbutt (Scophthalmus maximus oder Psetta maxima), Glattbutt<br />

(Scophthalmus rhombus), Scharbe (Pleuronectes limanda oder Limanda limanda), Limande<br />

(Pleuronectes microcephalus oder Microstomus kitt), Flunder (Platichthys flesus oder<br />

Flesus flesus).<br />

Weißer Thun (Thunnus alalunga)<br />

Der Weiße Thun ist erkennbar an den großen Brustflossen, die nach hinten die Höhe des<br />

Afters überschreiten, am dunkelblauen Rücken, an den bläulich grauen Seiten und am<br />

bläulich grauen Bauch.<br />

Gelbflossenthun (Thunnus albacares)<br />

Der Gelbflossenthun ist leicht erkennbar an der Afterflosse und an der zweiten Rückenflosse,<br />

die sichelförmig sind.<br />

echter Bonito<br />

Charakteristisch für den echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) sind 4 bis 7<br />

dunkle Streifen, die längsseits des Unterleibs verlaufen. Der dunkelblaue Rücken wird<br />

unterstrichen durch eine gut markierte grüne Zone über der Brustflosse, die sich zur<br />

Körpermitte hin verwischt. Die Seiten und der Bauch sind silbern, die Flossen kurz.<br />

Nicht hierher gehören der Pelamide mit schräg verlaufenden Streifen auf dem Rücken<br />

(Sarda sarda), der im frischen oder gekühlten Zustand zu Unterposition 0302 69 99<br />

gehört.<br />

Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und<br />

Fischmilch<br />

Als Heringe im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Clupeiden der Arten „Clupea<br />

harengus“ (Nordischer Hering) und „Clupea pallasii“ (Pazifischer Hering). Der sogenannte<br />

„Indische Hering“ (Chirocentrus dorab), frisch oder gekühlt, gehört daher zu Unterposition<br />

0302 69 99.<br />

Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen Fischlebern,<br />

Fischrogen und Fischmilch<br />

Die Länge des Kabeljaus kann bis zu 1,5 m betragen. Der Rücken ist grünlich mit dunklen<br />

Flecken. Der Bauch ist hell mit einer weißen Seitenlinie. Der Kabeljau hat drei Rückenflossen,<br />

eine kurze Bauchflosse und einen Bartfaden.<br />

0302 61 10 Sardinen der Art Sardina pilchardus<br />

0302 61 90<br />

bis<br />

0302 61 98<br />

Hierher gehören auch ausgewachsene große Sardinen (bis etwa 25 cm Länge), die unter<br />

dem Namen „Pilchards“ bekannt sind.<br />

Sprotten (Sprattus sprattus)<br />

Als Sprotten im Sinne dieser Unterposition gelten nur die Clupeiden der Art „Sprattus<br />

sprattus“; diese dem Hering sehr nahestehenden, aber viel kleineren Fische werden<br />

fälschlicherweise oft „Norwegische Sardellen“ genannt.

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