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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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328 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

7312 10 82<br />

bis<br />

7312 10 99<br />

Kabel und Seile (einschließlich verschlossene Seile)<br />

Seile bestehen im allgemeinen aus mehreren Litzen, die in einer oder mehreren Lagen<br />

schraubenlinienförmig um eine Einlage verseilt sind.<br />

Verschlossene Seile haben eine oder mehrere äußere Lagen, die ganz oder teilweise aus<br />

nichtrunden Drähten hergestellt sind, so daß sich eine Oberfläche ergibt, die das Eindringen<br />

von Wasser oder Fremdkörpern verhindert. Sie haben immer einen runden Querschnitt.<br />

7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte,<br />

Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche<br />

Waren, aus Eisen oder Stahl<br />

7318 14 91 Blechschrauben<br />

Hierher gehören gehärtete Schrauben mit Kopf und Befestigungsgewinde (Spitzgewinde)<br />

zum Eindrehen (Einziehen) in Blech. Ihr Gewinde ist nicht metrisch und verläuft vom<br />

Schaftende bis zum Kopf. Das Schaftende ist zu einer Spitze oder einem Zapfen ausgebildet.<br />

Sie haben beispielhaft folgendes Aussehen:<br />

7318 15 10 Schrauben, aus vollem Material gedreht, mit einer Stiftdicke von 6 mm oder weniger<br />

Als „aus vollem Material gedreht“ gelten Waren, die aus massiven Stäben (Stangen),<br />

Profilen oder Drähten durch Drehen hergestellt worden sind. Diese Waren brauchen nicht<br />

auf der ganzen Länge gedreht zu sein.<br />

Neben der Dreharbeit können sie weitere spanabhebende Bearbeitungen erfahren haben,<br />

z. B. durch Fräsen, Bohren, Ausbohren, Hobeln. Sie können ferner Schlitze oder Nuten<br />

aufweisen. Ebenfalls zugelassen sind nichtformändernde, nach der Dreharbeit durchgeführte<br />

Bearbeitungen oder Behandlungen der Oberfläche, soweit sie noch erkennen lassen,<br />

daß die Waren durch Drehen hergestellt worden sind.<br />

7318 15 20 zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen<br />

Hierher gehören insbesondere:<br />

1. Klemmschrauben, die im allgemeinen einen viereckigen oder trapezförmigen Kopf mit<br />

oder ohne Vierkantansatz haben. Diese Schrauben werden für Metallträger verwendet;<br />

2. Laschenschrauben, die im allgemeinen einen viereckigen oder halbrunden Kopf und<br />

einen ovalen Ansatz haben. Die Schrauben dienen zur Verbindung der Schienen<br />

untereinander;<br />

3. andere Schrauben zum Befestigen von Schienenelementen, die im allgemeinen mit<br />

aufgedrehter Mutter geliefert werden. Ihre Stiftdicke beträgt 18 mm oder mehr.

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