01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

54 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

0713 20 00 Kichererbsen<br />

Hierher gehören Kichererbsen der Gattung „Cicer“ (insbesondere der Art Cicer arietinum),<br />

gleichgültig ob sie für die Aussaat, für die menschliche Ernährung oder für Futterzwecke<br />

bestimmt sind.<br />

0713 31 00 Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 0713 31 des HS.<br />

0713 32 00 Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)<br />

0713 40 00 Linsen<br />

0713 90 10<br />

und<br />

0713 90 90<br />

Diese Bohnen werden nur in trockenem Zustand gehandelt. Im unreifen Zustand sind die<br />

Bohnen grün und wasserreich. Mit der Reife wird die Bohne rot und trocken.<br />

Hierher gehören nur die Linsen der Gattung „Ervum“ oder „Lens“, z. B. die verschiedenen<br />

Sorten der gemeinen Linse (Ervum lens oder Lens esculenta) sowie die Linsenwicke (Ervum<br />

ervilia).<br />

andere<br />

Hierher gehören z. B. Bohnen der Gattung „Dolichos“, und zwar die Spargelbohne<br />

(Dolichos sinensis spp. sesquipedalis), die Helm- oder Faselbohne (Dolichos lablab), die<br />

Taubenerbse (Cajanus cajan), die Schwertbohne (Canavalia ensiformis), die Arabische<br />

Erbse (Mucuna utilis) sowie Guarsamen.<br />

Nicht hierher gehören Samen von Lupinen (Lupinus) und Samen von anderen Wicken als<br />

solchen der Art Vicia faba (Unterposition 1209 29 10 oder 1209 29 50).<br />

0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche<br />

Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt,<br />

gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des<br />

Sagobaumes<br />

0714 10 10<br />

bis<br />

0714 10 99<br />

0714 20 10<br />

und<br />

0714 20 90<br />

Der Begriff „Pellets“ ist in Anmerkung 1 zu Abschnitt II festgelegt.<br />

Maniok<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. die Wurzelknollen von Manihot oder Maniok, von dem es zwei Hauptarten gibt<br />

(Manihot utilissima und Manihot aipi); diese Wurzeln sind wie die Speichen eines<br />

Rades angeordnet; ihr Erntegewicht schwankt von 500 g bis 3 kg und mehr;<br />

2. Pellets, entweder hergestellt aus Fragmenten der vorstehend unter 1 aufgeführten<br />

Wurzeln oder aus Mehl und Grieß von diesen Wurzeln (siehe hierzu auch die<br />

Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 7 und die Erläuterungen zu Position 0714 des HS,<br />

zweiter Absatz).<br />

Süßkartoffeln<br />

Süßkartoffeln sind die Wurzelknollen, die von einer krautartigen Kriechpflanze (Ipomea<br />

batatas) stammen; sie haben, je nach Sorte, weißes, gelbes oder rotes Fleisch.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!