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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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166 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

KAPITEL 31<br />

DÜNGEMITTEL<br />

3103 Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel<br />

3103 10 10<br />

und<br />

3103 10 90<br />

Superphosphate<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3103 des HS, Buchstabe A Ziffer 1.<br />

3103 20 00 Dephosphorationsschlacken<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3103 des HS, Buchstabe A Ziffer 2.<br />

3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe<br />

Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse<br />

dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem<br />

Rohgewicht von 10 kg oder weniger<br />

Wegen des Begriffs „andere Düngemittel“ siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel 31.<br />

3105 10 00 Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit<br />

einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger<br />

3105 20 10<br />

und<br />

3105 20 90<br />

Die Bezeichnung „ähnliche Formen“ gilt für Erzeugnisse in dosierten Einheiten, die<br />

besonders ausgeformt worden sind. Deshalb sind die bei Dünger üblichen Industrieformen<br />

(z. B. Granulate) nicht als „ähnliche Formen“ anzusehen.<br />

mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor<br />

und Kalium enthaltend<br />

Die Bezeichnung „die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend“<br />

sind so zu verstehen, daß die genannten Stoffe in genügender Menge enthalten sind, daß sie<br />

tatsächlich eine düngende Wirkung hervorrufen und nicht etwa nur Verunreinigungen<br />

darstellen.<br />

Stickstoff kann in Form von Nitraten, Ammoniumsalzen, Harnstoff, Kalkstickstoff (Calciumcyanamid)<br />

oder in Form anderer organischer Verbindungen enthalten sein.<br />

Phosphor ist im allgemeinen in Form von mehr oder weniger löslichen Phosphaten, oder,<br />

selten, in organischer Form enthalten.<br />

Kalium ist in Form von Salzen (Carbonat, Chlorid, Sulfat, Nitrat usw.) enthalten.<br />

Im Handel wird der Gehalt an Stickstoff, Phosphor und Kalium jeweils in Prozenten<br />

N, P 2O 5 und K 2O angegeben.<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3105 des HS, Buchstaben B und C,<br />

beschriebenen Düngemittel, sofern sie die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und<br />

Kalium enthalten. Sie werden im Handel manchmal „NPK-Düngemittel“ genannt.<br />

Nicht hierher gehören chemisch einheitliche Ammoniumkaliumphosphate (Unterposition<br />

2842 90 90).

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