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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

8539 21 30<br />

bis<br />

8539 29 98<br />

8539 31 10<br />

bis<br />

8539 39 00<br />

8539 41 00<br />

bis<br />

8539 49 30<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 385<br />

Mit derartigen Lampen ausgestattete Geräte (bestehend z. B. aus einem einfachen Reflektor<br />

mit Halter oder Ständer) sind nach Beschaffenheit einzureihen, und zwar als Beleuchtungsgeräte<br />

(Position 9405), Wärmegeräte (z. B. Position 7321), medizinische Geräte (Position<br />

9018) usw.<br />

andere Glühlampen, ausgenommen Ultraviolett- und Infrarotlampen<br />

Nicht hierher gehören z. B.:<br />

a) Kohlenfadenwiderstandslampen und Widerstandslampen mit veränderlichem Widerstand<br />

mit Eisenfäden und Wasserstoffüllung (Position 8533);<br />

b) Girlanden bestimmter Länge mit einer Anzahl Phantasielämpchen, die durch elektrischen<br />

Draht miteinander verbunden sind, die hauptsächlich als Christbaumschmuck<br />

dienen (Position 9405).<br />

Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. Xenonröhren;<br />

2. Spektrallampen;<br />

3. Glimmlampen;<br />

4. Ziffern- und Buchstabenanzeigeröhren.<br />

Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen<br />

Hierher gehören:<br />

1. elektrische Lampen für Ultraviolettstrahlung. Neben den Lampen für die in den<br />

Erläuterungen zu Position 8539 des HS, Buchstabe D erster Absatz, genannten Zwecke<br />

gehören hierher auch folgende Lampen:<br />

a) Lichtpauslampen;<br />

b) Lampen zum Erhöhen des Vitamingehalts;<br />

c) Entkeimungslampen;<br />

d) Lampen für die Photochemie;<br />

e) Lampen zum Erzeugen von Ozon;<br />

2. elektrische Lampen für Infrarotstrahlung. Neben den Lampen für die in den Erläuterungen<br />

zu Position 8539 des HS, Buchstabe D zweiter Absatz, genannten Zwecke<br />

gehören hierher auch folgende Lampen:<br />

a) Lampen für Raumheizgeräte;<br />

b) Lampen zum Ausrüsten von Infrarot-Sendern (z. B. in Diebstahlsicherungen);<br />

c) Lampen zu wissenschaftlichen Zwecken (z. B. für die Spektralanalyse);<br />

3. die in den Erläuterungen zu Position 8539 des HS, Buchstabe E, beschriebenen<br />

elektrischen Bogenlampen.<br />

Elektrische Kohlebogenlampen werden z. B. in kinematographische Vorführapparate<br />

der Position 9007 eingebaut oder in Kopieranstalten verwendet.<br />

Zur Unterposition 8539 41 00 gehören auch mit Spezialstativen ausgestattete elektrische<br />

Bogenlampen sowie schwenkbare Beleuchtungsvorrichtungen, die aus einer oder mehreren,<br />

auf einem fahrbaren Gestell angebrachten Bogenlampen bestehen und hauptsächlich in<br />

Photo- und Filmateliers verwendet werden.

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