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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 173<br />

3. aus den in den Ziffern 1 und 2 genannten Erzeugnissen, denen Trübungsmittel<br />

zugesetzt sind. In diesem Fall sind die erzielten opaken Überzüge weiß oder farbig;<br />

4. aus Fritte in Form von Pulver, Granalien oder Schuppen — zusammengesetzt und<br />

hergestellt wie in den Erläuterungen zu den Unterpositionen 3207 40 10 bis 3207 40 80<br />

beschrieben —, jedoch daneben noch Farbpigmente, Trübungsmittel oder auch Haftoxide<br />

enthaltend.<br />

Zu den für die Herstellung von Waren dieser Unterposition verwendeten Farbpigmenten<br />

gehören z. B. Cobalt-, Nickel-, Kupfer-, Eisen-, Mangan-, Uran-, Chromoxide und -salze.<br />

Als Trübungsmittel dienen hauptsächlich Zinnoxid, Zirconiumoxid und Zirconiumsilicat,<br />

Titanoxid und Arsenigsäureanhydrid.<br />

Als Haftoxide werden Cobalt- und Nickeloxid verwendet.<br />

3207 30 00 flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen<br />

3207 40 10<br />

bis<br />

3207 40 80<br />

Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz<br />

Ziffer 4, genannten Erzeugnissen feine Dispersionen von Silber in Kollodium oder<br />

Terpineol zur Verwendung auf Glimmer oder Glas in der Elektro- und der keramischen<br />

Industrie.<br />

Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken<br />

Hierher gehören:<br />

1. Glasfritte, die durch jähes Abkühlen einer flüssigen oder teigförmigen Masse in Wasser<br />

hergestellt wird, die man durch Schmelzen der gewöhnlichen Ausgangsstoffe des Glases<br />

gewinnt. Diese Ausgangsstoffe sind z. B.: Siliciumdioxid, Natrium-, Kalium-, Calcium-,<br />

Barium- und Magnesiumcarbonat, Natrium- und Kaliumsulfat, Natrium- und Kaliumnitrat,<br />

Bleioxide (Bleiglätte und Mennige), Kaolin, Feldspat, Borax, Borsäure.<br />

Glasfritte dieser Unterposition wird hauptsächlich zum Herstellen von Schmelzglasuren<br />

und anderen verglasbaren Massen verwendet. Sie unterscheidet sich von den verglasbaren<br />

Massen der Unterpositionen 3207 20 10 und 3207 20 90 durch das Fehlen von<br />

Pigmenten, Trübungsmitteln und Haftoxiden und dadurch, daß sie nach der Schmelzverglasung<br />

unter Hitzeeinwirkung eine mehr oder weniger durchsichtige, aber nicht<br />

einheitlich opake oder farbige Fläche ergibt;<br />

2. Pulver und Granalien von Glas, durch Zerkleinern oder Zerstoßen von Scherben und<br />

Abfällen von Glas hergestellt. Diese Waren sowie gewisse Glasfritten aus Ziffer 1<br />

werden beim Herstellen von Glaspapier und Glasleinwand, zum Herstellen poröser<br />

Gegenstände (Scheiben, Platten, Rohre usw.) und für verschiedene Laborzwecke<br />

verwendet;<br />

3. sogenanntes „Überfangglas“ als Pulver, Granalien usw.; dies ist ein Spezialglas, das zum<br />

Verzieren von Glaswaren und Keramikwaren verwendet wird. Es schmilzt leichter<br />

(Schmelzpunkt zwischen 540°C und 600 °C), ist spezifisch schwerer als das meiste<br />

gewöhnliche Glas, im allgemeinen opak, kann jedoch auch transparent, farblos oder<br />

unterschiedlich gefärbt sein. In Form von Brocken gehört es zu Position 7001 00, in<br />

Stäben, Stangen oder Röhren zu Unterposition 7002 20 90 oder 7002 39 00;<br />

4. Glas in Form von Schuppen oder Flocken, auch gefärbt oder versilbert, zum Verzieren,<br />

hergestellt durch Zerkleinern von kleinen dünnen geblasenen Glaskugeln;<br />

5. Vitrit, auch Glasschaum genannt, in Form von Pulver oder Granalien, das aus einer<br />

schwammigen und je nach den darin enthaltenen Verunreinigungen weißen, grauen<br />

oder schwarzen Masse gewonnen und vor allem beim Herstellen von elektrischen<br />

Isolatoren (Glühlampensockeln usw.) verwendet wird.<br />

Hierher gehören jedoch nicht kleinste Glaskügelchen (Mikrokugeln) zum Überziehen von<br />

Lichtbildwänden, Verkehrsschildern usw. (Unterposition 7018 20 00).

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