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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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368 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

8479 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84<br />

anderweit weder genannt noch inbegriffen<br />

8479 40 00 Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln<br />

8479 89 98 andere<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. Maschinen und Apparate zum Herstellen von Bindfäden (Schnüren), Seilen, Tauen oder<br />

Kabeln aus Spinnstoffen, wie:<br />

a) Maschinen (Verlitzmaschinen, Litzenschlagmaschinen), die durch Zusammendrehen<br />

mehrerer Einzelfäden (Kabelgarn) Litzen herstellen;<br />

b) Verseilmaschinen (Seilschlagmaschinen), die mehrere Litzen zu Seilen oder Kabeln<br />

großen Durchmessers zusammendrehen;<br />

c) Maschinen (kombinierte Verlitz- und Verseilmaschinen), die sowohl das Verlitzen<br />

als auch das Verseilen durchführen und die vor allem zum Herstellen von gröberen<br />

Schnüren und von Seilen oder Kabeln kleineren Durchmessers verwendet werden;<br />

2. Maschinen und Apparate zum Herstellen von Drahtseilen und -kabeln — mit<br />

Ausnahme elektrischer Kabel —, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten, wie die unter<br />

Ziffer 1 genannten Maschinen und Apparate;<br />

3. Maschinen und Apparate zum Verseilen oder Verflechten von elektrischen — auch<br />

vorher isolierten — Leitungsdrähten und Maschinen zum Herstellen von Koaxialkabeln.<br />

Nicht hierher gehören Maschinen, die dem Verlitzen vorangehende Tätigkeiten durchführen,<br />

wie z. B. Kämmen, Anlegen, Fachen, mehrmaliges Verstrecken oder Spinnen sowie<br />

Zwirnmaschinen, wie sie in Spinnereien verwendet werden; gewisse Maschinen dieser Art<br />

können auch zum Herstellen feiner Schnüre durch Zwirnen von Kabelgarn verwendet<br />

werden (Position 8445).<br />

Hierher gehören z. B.:<br />

1. bestimmte Maschinen und Apparate zum Herstellen von gedruckten Schaltungen oder<br />

von hybriden integrierten Schaltungen (durch Bearbeiten und Zuschneiden größerer<br />

Tafeln aus Hartpapier, Glasgewebe, Keramik oder anderem Isoliermaterial), wie z. B.:<br />

a) Bürstmaschinen und Ultraschallwaschmaschinen, zum Reinigen der Tafeln aus<br />

Isoliermaterial;<br />

b) Walz- oder Gießmaschienen zum Auftragen von Photolack, Photoresist, Haftvermittler<br />

oder Kleber auf die Tafeln aus Isoliermaterial;<br />

2. bestimmte Maschinen und Apparate zum Herstellen von monolithischen integrierten<br />

Schaltungen oder von diskreten Halbleiterbauelementen (durch Herstellen, Bearbeiten<br />

und Zerteilen von Wafern).<br />

Viele Maschinen und Apparate zum Herstellen von gedruckten Schaltungen, von hybriden<br />

oder monolithischen integrierten Schaltungen oder von diskreten Halbleiterbauelementen<br />

werden von anderen Positionen genauer erfaßt und sind deshalb von dieser Unterposition<br />

ausgenommen. Dies ist z. B. der Fall bei:<br />

a) Zonenschmelzöfen zum zonenweisen Aufschmelzen und Reinigen der Siliciumstäbe,<br />

Oxydationsöfen zum Aufbringen von Oxidschichten auf die Wafer sowie Diffusionsöfen<br />

zum Dotieren der Wafer mit Fremdatomen (Eindiffundieren) (Position 8417 oder<br />

8514);

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