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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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15.9.98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 147<br />

ANHANG B<br />

METHODE ZUR BESTIMMUNG DER ERSTARRUNGSPUNKTE VON NAPHTHALIN<br />

Etwa 100 g Naphthalin werden in einer etwa 100 cm 3 fassenden Porzellanschale unter Umrühren geschmolzen. Etwa 40 cm 3 der<br />

Schmelze bringt man in den vorgewärmten „Shukoff-Kolben“, so daß dieser bis zu 3/4 gefüllt ist. Darauf wird ein in<br />

Zehntelgrade geteiltes Naphthalinthermometer mit einem durchbohrten Korkstopfen so eingesetzt, daß sich die Quecksilberkugel<br />

in der Mitte der Flüssigkeit befindet. Ist die Temperatur bis nahe an den Erstarrungspunkt des Naphthalins (etwa bis 83°C)<br />

gefallen, so wird durch andauerndes Schütteln die Kristallisation bewirkt. Sobald sich die ersten Kristalle bilden, kommt der<br />

Quecksilberfaden gewöhnlich zum Stillstand und fällt darauf wieder ab. Die Temperatur, bei der er zur Ruhe gelangt und längere<br />

Zeit stehenbleibt, wird abgelesen und unter Berücksichtigung einer Korrektur für den herausragenden Quecksilberfaden als<br />

Erstarrungspunkt des Naphthalins angegeben.<br />

Diese Korrektur kann für Quecksilberthermometer gleich:<br />

n (t−t�)<br />

6 000<br />

gesetzt werden. Es bedeutet n die Anzahl der Skalengrade des herausragenden Fadens, t die abgelesene Temperatur und t� die<br />

mittlere Temperatur des herausragenden Fadens. t� kann annäherungsweise mit einem Hilfsthermometer bestimmt werden,<br />

dessen Quecksilberkugel sich in der halben Höhe des herausragenden Fadens befindet. Größere Genauigkeit gewährt die<br />

Benutzung eines Fadenthermometers.<br />

Der nachstehend abgebildete „Skukoff“-Kolben ist ein doppelwandiges, evakuiertes Glasgefäß:

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