01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.9.98<br />

2710 00 61<br />

bis<br />

2710 00 68<br />

2710 00 71<br />

bis<br />

2710 00 78<br />

2710 00 81<br />

bis<br />

2710 00 98<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 139<br />

Gasöl<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 f) zu Kapitel 27.<br />

Heizöle<br />

Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 g) zu Kapitel 27 und nachstehende schematische<br />

Darstellung der Merkmale des Heizöls:<br />

Schmieröle; andere Öle<br />

Hierher gehören die Schweröle im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 e) zu Kapitel 27,<br />

sofern sie nicht die Bedingungen der Zusätzlichen Anmerkung 1 f) (Gasöl) oder 1 g)<br />

(Heizöl) zu Kapitel 27 erfüllen.<br />

Hierunter fallen somit Schweröle, bei deren Destillation nach ASTM D 86-67 (Reapproved<br />

1972) bis 350°C, einschließlich der Destillationsverluste, weniger als 85 RHT übergehen:<br />

1. soweit ihre Viskosität V bei einer Farbe C nach Verdünnung:<br />

a) den Wert der Zeile I der in der Zusätzlichen Anmerkung 1 g) enthaltenen<br />

Vergleichstabelle nicht übersteigt, sofern die Sulfatasche 1 GHT oder mehr oder die<br />

Verseifungszahl 4 oder mehr beträgt;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!