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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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260 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

Die in den Erläuterungen zu den Unterpositionen 5804 21, 5804 29 und 5804 30 des HS<br />

gegebenen Hinweise zum Erkennen der maschinengefertigten Spitzen gelten auch für<br />

Raschel-„Spitzen“: Nach dem Zerschneiden in Streifen bleiben an den Rändern Maschen<br />

oder Teile von Maschen zurück; Verlauf der Kontur- und Musterfäden; mit mechanischer<br />

Regelmäßigkeit wiederkehrende Fehler usw.<br />

Im Sinne der Nomenklatur gehören die auf der Raschelmaschine hergestellten „Spitzen“<br />

jedoch zu den Gewirken. Sie sind daher in Kapitel 60 einzureihen.<br />

Guipurespitzenimitationen, die nach Art der Ätzstickereien hergestellt werden, gehören<br />

nicht zu den maschinengefertigten Spitzen und sind der Position 5810 zuzuweisen.<br />

5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schußlose Bänder aus parallel<br />

gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)<br />

5806 20 00 andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT<br />

oder mehr<br />

5806 31 10 mit echten Webkanten<br />

5806 32 10 mit echten Webkanten<br />

Wegen der Auslegung des Begriffs „Elastomergarne“ siehe die Unterpositions-Anmerkung<br />

1 a) zu Abschnitt XI.<br />

Bänder mit echter Webkante sind Bänder aus Kette und Schuß, bei denen die beiden<br />

Längskanten durch das Wenden des Schußfadens gebildet werden. Dadurch, daß der Faden<br />

fortlaufend weitergeführt wird, wird das Ausriefeln verhindert.<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5806 31 10.<br />

5806 40 00 schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 5806 des HS, Teil B.<br />

5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive<br />

5810 10 10<br />

und<br />

5810 10 90<br />

Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund<br />

Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5810 10 des HS.

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