01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.9.98<br />

Allgemeines<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 163<br />

KAPITEL 30<br />

PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE<br />

Die Bezeichnung eines Erzeugnisses als Medikament in anderen Rechtsakten der Gemeinschaften als solchen<br />

bezüglich der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, in nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten oder in einer<br />

Pharmakopöe, ist nicht entscheidend für die Einreihung in dieses Kapitel.<br />

3001 Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch<br />

als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen<br />

zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche<br />

oder tierische Stoffe zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet,<br />

anderweit weder genannt noch inbegriffen<br />

3001 10 10<br />

und<br />

3001 10 90<br />

3001 20 90 andere<br />

Drüsen und andere Organe, getrocknet, auch als Pulver<br />

Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3001 des HS, Buchstabe A,<br />

genannten Waren z. B. Nebennierenrinde, Schilddrüsen und Hirnanhangdrüsen (Hypophyse).<br />

Hierher gehört z. B. der Intrinsic-Factor (gereinigte Auszüge von Schweineschleimhäuten,<br />

getrocknet).<br />

3001 90 91 Heparin und seine Salze<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3001 des HS, Buchstabe C.<br />

3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder<br />

diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera und andere Blutfraktionen sowie<br />

modifizierte immunologische Erzeugnisse, auch in einem biotechnologischen Verfahren<br />

hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen<br />

Hefen) und ähnliche Erzeugnisse<br />

3002 10 10 Antisera<br />

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3002 des HS, Buchstabe C Ziffer 1<br />

dritter Absatz, genannten Erzeugnisse.<br />

Nicht hierher gehören z. B. Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren<br />

(Position 3006) und „normale“ Sera (Unterpositionen 3002 10 95 und 3002 10 99).<br />

3002 10 91 Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobuline<br />

3002 10 95<br />

und<br />

3002 10 99<br />

Hierher gehört z. B. das normale menschliche Immunglobulin.<br />

andere<br />

Hierher gehören insbesondere die „normalen“ Sera, das Plasma, das Fibrinogen, das Fibrin<br />

sowie, sofern es zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet ist, Blutalbumin<br />

(z. B. menschliches Albumin, gewonnen als Fraktion des menschlichen Blutplasmas).<br />

Hierher gehört demnach nicht (Anmerkung 1 g) zu Kapitel 30) Blutalbumin, nicht zu<br />

therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!